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Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Keßler, Bettina | 30.03.2023 – 05.05.2023

Bürgermeisterwahl am 7. Mai: Briefwahl bequem per Internet beantragen

Wahlscheine können online über www.lauffen.de/buergermeisterwahl2023 beantragt werden

Zur Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Lauffen am Neckar am Sonntag, 7. Mai 2023, können Wahlberechtigte Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beantragen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist jede Person, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, deutsche Staatsbürger:in oder Unionsbürger:in ist und am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Lauffen am Neckar mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Nach Lauffen rückkehrende Personen, die innerhalb der letzten drei Jahre ihren Hauptwohnsitz bereits in Lauffen hatten, können noch bis zum 16.04.2023 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen und wären somit ebenfalls wahlberechtigt.

Wahlschein online beantragen

Die Wahlscheine können neben der herkömmlichen Beantragungsart mit der Wahlbenachrichtigung, auch persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) oder per Internet auf unserer Homepage www.lauffen.de/buergermeisterwahl2023

beantragt werden.

Zwei Möglichkeiten der digitalen Antragstellung

Sie haben zwei Möglichkeiten den Antrag zu stellen.

Zum einen, mit dem Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Hierbei werden dann alle Ihre Daten für Sie vorausgefüllt.

Zum anderen mit Aufruf des Links

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08125056.

Dieser ist auch auf unserer Homepage zu finden unter www.lauffen.de/buergermeisterwahl2023 .

Weiterer Ablauf und Versand

Hier gelangen Sie auf ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen.

Ihnen steht es offen, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Beantragung des Wahlschein per E-Mail

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@lauffen-a-n.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Sie haben weitere Fragen?

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Marsch, Tel.: 07133/2077-0, E-Mail: marschm@lauffen-a-n.de .