Virtueller Lauffener Bote

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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 15.08.2023 – 30.10.2023

Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) – Polizeibehörde Lauffen a.N.

Seit 2019 gibt es in Lauffen a.N. einen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), welcher im Stadtgebiet Lauffen a.N. und in Kooperation mit den KollegInnen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Lauffen, Neckarwestheim und Nordheim, interkommunal tätig ist. Die Mitarbeitenden des KOD sind zu Fuß mit dem Fahrrad oder per Fahrzeug in den Dienstbezirken unterwegs. Zu erkennen sind diese an ihren blauen Uniformen mit der Aufschrift „Polizeibehörde“. Bei Bedarf können diese aber auch in Zivil unterwegs sein und können sich entsprechend ausweisen.

Die Mitarbeitenden des KOD haben bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstverrichtungen die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetz.

Grundsätzlich arbeiten der KOD (Polizeibehörde) und die Polizei (Polizeivollzugsdienst) eng miteinander zusammen und ergänzen sich so.

Neben der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, sind die Mitarbeitenden des KOD auch tätig bei Ordnungsstörungen (z.B. aggressives Betteln, Pöbeln, Wegwerfen von Zigarettenkippen, Urinieren, Spucken, Wegwerfen von Kaugummis, unerlaubte Müllentsorgung, etc.), Jugendschutzkontrollen (z.B. Rauchen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit, Schulverstöße) und Gaststättenkontrollen, etc., um hier nur ein paar Beispiele aus dem umfangreichen Aufgabenspektrum zu nennen. Die Verfolgung von Straftaten ist und bleibt jedoch nach wie vor Aufgabe der Polizei.

Und weil es immer wieder Diskussionen und Zweifel zu den Berechtigungen der Mitarbeitenden des KOD vor Ort gibt, an dieser Stelle nachfolgende Hinweise: Die Mitarbeitenden der Polizeibehörde Lauffen a.N. sind in Ausübung der polizeilichen Dienstverrichtung berechtigt, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, Sicherheitsleistungen zu erheben, Personen anzuhalten und falls erforderlich festzuhalten. Weiter sind die Mitarbeitenden berechtigt zur Personalienfeststellung, dürfen Platzverweise aussprechen, Personen und Sachen durchsuchen. Es dürfen Sachen sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Sofern es erforderlich ist, darf auch unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt, auch gegen Personen ausgeübt werden. Die von der Stadtverwaltung Lauffen a.N. eingesetzten und bestellten Kräfte sind aber grundsätzlich immer an einem guten und friedlichen Miteinander in Lauffen a.N. interessiert. Unnötige, teilweise sogar aggressive Diskussionen vor Ort führen nur dazu, dass dann noch die Kollegen des Polizeivollzugsdienstes von uns zur Klärung und Unterstützung angefordert werden müssen, was zusätzliche wichtige Einsatzkräfte bindet und schließlich am Ergebnis nichts ändert. Es ist absolut nicht schwierig, sich an einfache Regeln zu halten und respekt- und achtungsvoll miteinander umzugehen. Helfen Sie bitte selbst mit, weiterhin ein sicheres und sauberes Lauffen zu haben.