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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 14.09.2023 – 10.10.2023
Die Traubenlese beginnt - Schutz von Weinbergen durch Vergrämungsgeräte
Schussapparate und ähnliche Einrichtungen zur Fernhaltung von Tieren dürfen in Weinbergen nur vom Beginn der Traubenreife bis zum Ende der Traubenlese aufgestellt und betrieben werden. In der Zeit zwischen 19. Uhr und 7 Uhr ist der Betrieb dieser Geräte jedoch nicht erlaubt. Wir bitten die Betriebe um Einhaltung der Zeiten und die Bevölkerung um Verständnis für die Geräuschkulisse, welche schließlich einem guten Lauffener Tropfen zugutekommt.