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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 25.09.2023 – 30.10.2023
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20. September
Bausachen:
a) Erstellung einer Terrassenüberdachung auf dem Flst.-Nr. 6350/2, Klosterstraße 6
Der Bauherr plant die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Klosterstraße 6. Die Terrassenüberdachung liegt mit 6,80 m in der Breite und 1,50 m in der Tiefe außerhalb des Baufensters. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterstraße“. Mit dem Bauvorhaben wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Im Jahr 2018 wurde in unmittelbarer Nähe bereits ein Balkonanbau in ähnlicher Größenordnung zugelassen. Das Bauvorhaben kann gemäß § 31 (2) BauGB nur genehmigt werden, wenn eine Befreiung der Festsetzung der Baugrenze erteilt wird. Die Kriterien für die Befreiung sind erfüllt, das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar, hält die Grundzüge der Planung ein und ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Der Verstoß gegen die Festsetzung der Baugrenze im Bebauungsplan „Klosterstraße“ vom 28.07.1975 wird vorliegend durch das Gremium des Bau- und Umweltausschuss einstimmig befreit
b) Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes mit Einliegerwohnung einschließlich Erstellung von 2 Gauben und einem Balkon auf dem Flst.-Nr. 9172/54, Pestalozzistraße 3
Der Bauherr plant die Sanierung des bestehenden Wohngebäudes mit Einbau einer Einliegerwohnung und Erstellung von zwei Gauben und einem Balkon auf dem Grundstück Pestalozzistraße 3. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des qualifizierten Bebauungsplanes „Pestalozzistraße“. Mit dem Bauvorhaben wurde eine Befreiung von den Festsetzungen der Zulässigkeit von Dachgauben erst ab einer Dachneigung von 25° beantragt. Das Dach des bestehenden Wohngebäudes (Baujahr 1973) weist eine Dachneigung von 17 ° auf. Das Bauvorhaben kann nur genehmigt werden, wenn eine Befreiung der Dachneigung für die Zulässigkeit von Dachaufbauten erteilt wird. Die Kriterien für die Befreiung sind erfüllt. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem beantragten Bauvorhaben einstimmig zu.
c) Schuppenabbruch und Sanierung des Bestandsgebäudes mit Erstellung von Anbauten, einer Dachterrasse und einer Gaube auf dem Flst.- Nr. 8237, Siedlerstraße 1
Der Bauherr plant das Einfamilienwohnhaus zu sanieren und zwei Wohnnutzungen auszubilden. Hierzu soll über zwei Geschosse ein Anbau mit Dachterrasse errichtet werden. Außerdem ist die Errichtung einer Dachgaube geplant. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu bewerten. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht fügt sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung ein. Die Kubatur des Gebäudes wird durch die Anbauten und die Gaube lediglich geringfügig verändert. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar und dient der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem beantragten Bauvorhaben einstimmig zu.
d) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Flst.-Nr. 12181/1, Haselnußweg 5/1
Die Bauherrschaft plant den Neubau einer Doppelhaushälfte für zwei Nutzungseinheiten und einem Carport auf dem Grundstück Haselnussweg 5/1. Das Vorhaben liegt innerhalb des qualifizierten Bebauungsplanes „Weststadt III 4.Änderung“. Mit dem Bauantrag wurden Befreiungen von den Festsetzungen der maximalen Länge der Dachgauben, dem Verlegen des Pflanzgebot hinsichtlich des Einzelbaumes, sowie einer Überschreitung der Geschoss- und Grundflächenzahl eingereicht Außerdem wurde eine Ausnahme der maximalen Vollgeschossanzahl gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans beantrag.
Unter Ausübung pflichtgemäßen Ermessens und dem Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb des Plangebiets sind die Kriterien der Befreiungen und der Ausnahme erfüllt. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar, hält die Grundzüge der Planung ein und ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss, dass dem Bauvorhaben mit all seinen Befreiungen und der Ausnahme zugestimmt wird.
2.Anfragen
StR Rieß gibt an, dass in der Verbindung zwischen Freibad und Turnerheim, vermutlich durch die große Hitze, größere Schwellen entstanden sind und diese für den Rad- und Fußverkehr eine Gefahr darstellen könnten. Herr Spieth gibt an, dass die Stellen gemeinsam mit dem Ordnungsamt begutachtet werden.
StR Mittenmayer erläutert, dass im Bereich der Ausfahrt von der Eisenbahnstraße zum Kreisverkehr große Fahrrinnen vorhanden sind welche beispielsweise beim Befahren mit einem Schmalspurschlepper zu einer größeren Gefahr werden können. Dies wird nach Aussage von Herrn Spieth an das Landratsamt Heilbronn weitergegeben.
StR Schiefer gibt an, dass ihm aufgefallen ist, dass die Fußgängerampel am Kiesplatz ab 21 Uhr deaktiviert wird. Es ist fraglich ob eine nächtliche Deaktivierung einer Ampel, welche lediglich beim Betätigen des Melders greift, sinnvoll ist. Herr Kenngott führt auf, dass dies bei der nächsten Verkehrsschau mit dem Landratsamt Heilbronn aufgenommen wird.
StR Breischaft interessiert, was mit der Poststelle passiert nachdem der Getränkemarkt schließt. Bürgermeisterin Pfründer gibt an, dass ihres Wissens nach, die Poststelle an Ort und Stelle verbleibt und ab 29.09.2023 wieder öffnen wird.
StRin Kammerer erkundigt sich nach dem Stand der Grünanlagen in Baugebiet „Obere Seugen I“. Herr Spieth erläutert hierzu, dass die Bauablaufbesprechung in dieser Woche stattfindet. Begonnen wird mit dem Schillerplatz, die beiden Quartiersplätze folgen dann im Anschluss.
StR Reiner erkundigt sich nach dem Stand der Heilbronner Straße 21 und fragt an, bis wann der Bau fertiggestellt wird. Hierzu gibt Herr Spieth an, dass der Rohbau wohl bis November fertiggestellt sein soll und dies abzuwarten ist. Herr Kenngott führt weiter aus, dass die Genehmigungen der Straßensperrungen vom vierteljährlichen Turnus auf einen Turnus von zwei Monaten verkürzt wurden.