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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 25.09.2023 – 30.10.2023
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Photovoltaikanlage im Rieder“
Amtliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Lauffen am Neckar hat am 27.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Photovoltaikanlage im Rieder“ gebilligt und beschlossen, ihn gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Maßgeblich ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 25.04.2023/15.08.2023. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:


Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Umweltbericht und Anlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Kontrolluntersuchung Reptilien und Stellungnahme Starkregen), wird in der Zeit vom 6.10.2023 bis einschließlich 6.11.2023 auf der Homepage der Stadt Lauffen a.N. (https://www.lauffen.de -> Wohnen und Arbeiten-> Bauen und Sanieren-> aktuelle Bebauungsplanverfahren) sowie unter https:www.lauffen.de/amtliche-bekanntmachungen eingestellt
und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html
veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per eMail an info@lauffen-a-n.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich beim Stadtbauamt der Stadt Lauffen am Neckar, Rathausstraße 10, 74348 Lauffen am Neckar abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt abgegeben werden. Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Lauffen am Neckar (Rathausturm, Zugang über das Stadtbauamt), wo die genannten Unterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten (Mo.-Do., 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, Fr. 8-12 Uhr) eingesehen werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
