Virtueller Lauffener Bote

Archiv: Landratsamt Heilbronn

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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 28.09.2023 – 30.01.2024

Das Landratsamt informiert:

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Feuerstätten: Es darf nicht alles verbrannt werden

Vor allem mit dem Eintritt in die kältere Jahreszeit häufen sich beim Landratsamt die Beschwerden, dass durch häusliche Feuerstätten die Luft immer wieder unzulässigerweise erheblich belastet wird. Aus diesem Grund weist das Landratsamt die Betreiberinnen und Betreiber an dieser Stelle auf die wichtigsten Vorschriften hin.

Feuerungsanlagen – dazu zählen auch einfache Zimmeröfen und Beistellherde – sind keine Müllverbrennungsanlagen. Sie dürfen deshalb nur mit Brennstoffen betrieben werden, für die sie nach Angaben des Herstellers zugelassen sind. Wenn Holz verbrannt wird, muss dies naturbelassen und trocken sein. Keinesfalls verbrannt werden dürfen: beschichtetes, verleimtes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Spannplatten oder Faserplatten. Gesundheitsgefährdend und unzulässig ist es auch, Kunststoffabfälle und bunte Illustrierte zu verbrennen. Wenn diese Abfälle in häuslichen Feuerstätten verbrannt werden, entstehen gefährliche Dioxine oder es werden Schadstoffe wie zum Beispiel Blei und Cadmium frei. Wichtig ist es auch, dem Feuerraum genügend Verbrennungsluft zuzuführen. Dazu gehört, dass der Feuerraum nicht zu stark mit Brennmaterial angefüllt wird und der Aschekasten rechtzeitig geleert wird. Ansonsten entstehen Schwelbrände – und in deren Folge unzulässige Rauch- und Geruchsemissionen. Wer diese Bestimmungen nicht beachtet, verstößt gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetzes und muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Sozialstiftung der Kreissparkasse Heilbronn erhöht Förderung

Mehr Unterstützung für Schuldnerberatung

Die Sozialstiftung der Kreissparkasse Heilbronn fördert die Schuldnerberatung des Landkreises Heilbronn im Jahr 2024 mit einem höheren Betrag als bisher. Mit den Zuwendungen der Stiftung werden bereits seit 1997 die Kapazitäten der Beratungsstelle verbessert, die vom Landkreis Heilbronn getragen wird und beim Jobcenter Landkreis Heilbronn angesiedelt ist.

Die Schuldnerberatung ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Heilbronn der erster Ansprechpartner bei akuten, finanziell bedingten Problemen oder einer eingetretenen Überschuldung. Hier wird zunächst geklärt, ob die Beraterinnen direkt helfen können oder die Bürgerinnen und Bürger Informationen über weiterführende Hilfe erhalten müssen. Da die Ratsuchenden selbst nicht in der Lage sind, diese Beratungskosten zu tragen, ist die Beratung für sie kostenfrei. Seit die Sozialstiftung der Kreissparkasse Heilbronn diese wichtige Beratung unterstützt, hat sich vieles verändert: Die Hauptursachen für finanzielle Schieflagen – Arbeitsplatzverlust, Trennung oder Krankheit – sind geblieben. Aber es sind viele neue Möglichkeiten hinzugekommen, sich zu verschulden: So kann heute fast alles in Raten gekauft werden, nicht nur im Laden, sondern auch im Internet – die Werbung der Telekommunikationsbranche ist allgegenwärtig. Corona hat bei vielen Selbstständigen zu Insolvenzen geführt. Die aktuell hohe Inflation und die hohen Miet- und Nebenkosten belasten diejenigen Bürgerinnen und Bürger am stärksten, die ohnehin kein finanzielles Polster haben.

Erreichbar ist die Schuldnerberatung täglich unter Telefon 07131 3951-414.

L 1103 ab 2.Oktober 2023 bis April 2025
Ortsdurchfahrt in Meimsheim abschnittsweise voll gesperrt

Die Ortsdurchfahrt L 1103 in Brackenheim-Meimsheim ist ab kommenden Montag, 2. Oktober 2023 bis voraussichtlich Dienstag, 1. April 2025 abschnittsweise voll gesperrt. Grund für die Vollsperrung sind Tiefbauarbeiten zur Kanal- und Straßensanierung. Die überörtliche Umleitung über Hausen, Brackenheim und Botenheim ist ausgeschildert.