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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 23.10.2023 – 10.12.2023

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18. Oktober

Bausachen

a) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Flst.Nr. 11968, Silvanerweg 16

b) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Flst.Nr. 11968, Silvanerweg 16/1

Der Bauherrschaften plant die Errichtung von je einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Silvanerweg 16 beziehungsweise Silvanerweg 16/1.

Die Vorhaben befinden sich innerhalb des qualifizierten Bebauungsplanes „Weststadt II“. Mit dem Bauantrag wurde ein Antrag auf Erteilung von Befreiungen der im Bebauungsplan festgesetzten maximal zulässigen Dachneigung von 35° um 5° auf 40 ° beantragt.

Das Bauvorhaben kann gemäß § 31 (2) BauGB nur genehmigt werden, wenn eine Befreiung der Festsetzung der Dachneigung erteilt wird. Die Kriterien für die Befreiung sind erfüllt, das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar, hält die Grundzüge der Planung ein und ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Da die Vorhabensträger den gleichen Befreiungsantrag formuliert haben wurde die Beschlussfassung zusammengefasst.

Ohne weitere Fragen wird die Befreiung der maximal zulässigen Dachneigung auf 40°durch das Gremium des Bau- und Umweltausschuss einstimmig beschlossen.