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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 06.11.2023 – 30.11.2023
Sportlerehrung für Erfolge im Jahr 2023
Sportliche Erfolge im Jahre 2023? Dann bitte gleich anmelden!
Die Ehrung unserer erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2023 soll im Jahr 2024 wieder in Form einer separaten Gala-Veranstaltung am Dienstag, 27. Februar 2024, erfolgen. Geehrt werden örtliche Einzelsportler sowie Sportmannschaften und ihre Trainer, die bei Schüler-, Jugend-, Junioren-, Aktiven- und Seniorenmeisterschaften/-wettkämpfen sportliche Erfolge und Leistungen ab der Kreisebene erreichen.
Berücksichtigt werden nur offizielle Meisterschaften, nicht z.B. Turniere usw. Weiter werden Sportler entsprechend geehrt, die anerkannte Rekorde oder Bestleistungen aufgestellt bzw. erzielt haben. Sportler müssen den Erfolg als Mitglied eines örtlichen Vereins oder einer örtlichen Einrichtung oder als Einwohner der Stadt Lauffen a.N. erreicht haben.
Je nach Leistungsebene und Erfolgsgrad wird die Auszeichnung in den drei Stufen Gold (Stufe 1), Silber (Stufe 2) und Bronze (Stufe 3) verliehen.
Aufstiege in Klassen über die Kreisebene werden mindestens der Auszeichnungsstufe 3, im Übrigen der erreichten Platzierung gleichgestellt. Im Einzelfall zu treffende Entscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze. Die Auszeichnung wird in jeder Leistungsebene und jedem Erfolgsgrad an denselben Sportler oder dieselbe Person nur einmal verliehen; bei weiteren Auszeichnungen werden Urkunden mit dem zusätzlichen Hinweis auf die erfolgte Verleihung der Sportmedaille ausgehändigt.
Hat ein Sportler oder eine Person zum Zeitpunkt der Ehrung Erfolge erreicht, die eine Auszeichnung in verschiedenen Stufen bewirken, erhält er die Auszeichnung der höchsten Stufe. In der Urkunde werden die verschiedenen Erfolge genannt.
Geehrt werden auch Personen, die sich um den Sport besonders verdient gemacht haben mit der Maßgabe, dass eine Ehrung auch Auswärtige für Ihre Verdienste um den örtlichen Sport erfahren können. Die Richtlinien für die Ehrung von Sportlern werden dabei entsprechend angewandt.
Die sporttreibenden Vereine, die Schulen und Einzelpersonen werden hiermit gebeten, die Sportlerinnen und Sportler sowie die ihnen gleichgestellten Personen, die entsprechende Erfolge vorweisen können, bis spätestens Donnerstag, 30. November 2023, dem Bürgerbüro, Frau Draeger, Bahnhofstr. 50, schriftlich mit den entsprechenden Nachweisen zu melden. Es wird gebeten, bei diesen Meldungen auch die Adressen der Sportler anzugeben.
Weiter wird gebeten, aktuelle Fotos (bitte per E-Mail oder Download-Link) aus dem Bereich der jeweiligen Sportart beizufügen.
Anmeldungen, die nicht zum genannten Termin vorliegen, können bei der Sportlerehrung 2024 nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Auszeichnung gilt folgende Grundsatzregelung:
Leistungsebene Erfolgsgrad Auszeichnungsstufe
Kreis und Region 1. Platz 3
Württemberg oder
Baden-Württemberg 1. Platz 2
2. und 3. Platz 3
Berufung in Auswahl 3
Süddeutschland 1. Platz 1
2. und 3. Platz 2
4. bis 6. Platz 3
Berufung in Auswahl 2
Bundesgebiet 1. bis 3. Platz 1
4. bis 10. Platz 2
11. bis 20. Platz 3
International Berufung in
Nationalmannschaft 1