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Archiv: Landratsamt Heilbronn

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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 09.11.2023 – 30.12.2023

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Achtung Lebensgefahr im Wald!

Waldwege wegen Baumfällungen gesperrt

Während in den Sommermonaten viele Bäume aufgrund von Käferschäden geerntet werden mussten, ist jetzt der planmäßige Holzeinschlag wieder in vollem Gange. Bereits seit Oktober bis voraussichtlich April 2024

ernten die Forstarbeiter im Landkreis Heilbronn ungefähr 100.000 Kubikmeter Holz in den vom Forstamt betreuten Wäldern.

Die gefährliche Arbeit, bei der zum Teil tonnenschwere Stämme zu Fall gebracht werden, kann auch für Waldbesucherinnen und Waldbesucher zum Verhängnis werden. Marius Rüeck, Leiter des Forstreviers Widdern betont: „Deutliche Warnhinweise und Wegsperrungen weisen auf die drohende Lebensgefahr hin. Doch vor allem, wenn Hinweise und Sperrungen an Waldwegen und Trampelpfaden ignoriert werden, oder sich Waldbesucher abseits der Wege aufhalten, steigt die Gefahr durch herabfallende Äste oder fallende Bäume zu Schaden zu kommen.“

Sperrung Holzernte
Sperrung Holzernte

„Zudem ist durch moderne Technik nicht immer das warnende Geräusch einer Motorsäge zu hören, die einem auf die lebensbedrohliche Gefahr hinweisen könnte“, ergänzt Sarah Niekrenz, stellvertretende Leiterin des Forstamtes im Landratsamt Heilbronn. Waldarbeiter und Revierleitung bemühen sich um die Sicherheit der Erholungssuchenden und bitten darum, abgesperrte Wege nicht zu betreten und aufmerksam durch den Herbst- und Winterwald zu gehen.

Im Landkreis Heilbronn wird durch das sogenannte „Pflegeblockmodell“ jede Waldfläche zweimal im Jahrzehnt durchforstet. In der Zwischenzeit können die Bäume weiterwachsen und Lücken zwischen den Baumkronen geschlossen werden. Dadurch findet die Holzernte immer nur auf 20% der Waldfläche statt. Die restlichen 80% sind in der Zeit also nicht von den Sperrungen betroffen und können ungestört begangen werden. Auch wird bei den Absperrungen darauf geachtet, sie so zu platzieren, dass eine alternative Route gegangen werden kann, wie etwa an Kreuzungen.

Katastrophenschutzübung am 18. November 2023

Verhalten bei Begegnungen mit „geschlossenen Verbänden“

Am Samstag, 18. November 2023, führt das Landratsamt eine Katastrophenschutzübung im Landkreis Heilbronn durch. Geplant ist es, das Fahren im geschlossenen Verband zu üben. Treffen Verkehrsteilnehmer auf einen solchen Verband ist das richtige Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden entscheidend.

Ein geschlossener Verband kann aus bis zu 30 Fahrzeugen, von beispielsweise Hilfsorganisationen, bestehen. Alle Fahrzeuge des geschlossenen Verbandes dürfen eine Kreuzung auch bei roter Ampel überqueren, sofern die Ampel beim ersten Fahrzeug noch grün angezeigt hat. Diesen Vorrang müssen andere Verkehrsteilnehmer gewähren und dürfen den Verband nicht unterbrechen. Beim Überholen des geschlossenen Verbandes ist eine Unterbrechung gestattet. Hierbei darf sich ein Verkehrsteilnehmender in die dafür vorgesehenen Zwischenräume im Verband einreihen, welche ab einer bestimmten Verbandslänge vorgeschrieben sind. Einen geschlossenen Verband erkennt man mitunter meist an der Kennzeichnung durch Flaggen, die außen an den Fahrzeugen angebracht sind erkennbar. Alle Fahrzeuge bis auf das letzte führen auf der Fahrerseite eine blaue Flagge. Das letzte Fahrzeug hingegen führt eine grüne Flagge. Auch zusätzliche Kennzeichnungen wie beispielsweise ein Schild „Achtung Kolonne“ können am ersten Fahrzeug angebracht werden. Außerdem kann zusätzlich an allen Fahrzeugen blaues Blinklicht, jedoch ohne Martinshorn, angeschaltet sein.

Zuletzt muss noch auf die meist geringe Fahrtgeschwindigkeit eines Verbandes hingewiesen werden. Diese beträgt oft nur zwischen 30 und 40 km/h.