Virtueller Lauffener Bote

Archiv: Landratsamt Heilbronn

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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 04.12.2023 – 30.01.2024

Das Abfallwirtschaftsamt informiert:

Logo des Landratsamtes mit bunten Balken
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Abfallkalender für 2024 werden zugestellt

Der Abfallkalender für das Jahr 2024 wird bis Ende Dezember allen Haushalten im Landkreis Heilbronn zugestellt. Der Kalender enthält alle Abfuhrtermine für Restmüll, Bioabfall und Papier der jeweiligen Stadt beziehungsweise Gemeinde im Landkreis Heilbronn. Für Lauffen a.N. wird der Abfallkalender in der nächsten Ausgabe des Lauffener Boten am 14. Dezember beigelegt.

Abfuhrtage beachten

Die Abfuhr in Lauffen a.N. wird künftig donnerstags sein. Zu beachten sind zudem Verschiebungen der Abfuhrtage aufgrund von Feiertagen.

Sollte bis zum 1. Januar 2024 kein Kalender angekommen sein, kann ein Exemplar ganzjährig im Bürgerbüro, Bahnhofstraße 50 in Lauffen a.N. abgeholt werden. Der neue Abfallkalender ist auch online verfügbar unter www.landkreis-heilbronn.de/abfallkalender.

Der Abfallkalender enthält außerdem einen Sperrmüllgutschein für die Abholung von Sperrmüll, Elektroschrott und Altmetall auf Abruf. Pro Haushalt ist eine Sperrmüllabholung möglich. Die Anmeldung kann entweder mit dem Gutschein oder alternativ online unter www.landkreis-heilbronn.de/sperrmuell-online erfolgen.

In dieser Ausgabe des Abfallkalenders stehen auf den Zusatzseiten erste Informationen zur Änderung des Sammel- und Gebührensystems und zum Gelben System ab 2026 zur Verfügung.

Ein besonderer Service bietet die Abfall-App des Landkreises Heilbronn.

Durch eine Erinnerungsfunktion gerät kein Abfuhrtermin mehr in Vergessenheit. Zusätzlich bietet die App viele weitere Informationen rund um die Entsorgung. Näheres zur Abfall-App und den Link zum Download sind unter www.landkreis-heilbronn.de/abfall-app abrufbar.

Umtauschpflicht für Führerscheine

Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 umtauschen

Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind bis Freitag, 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, einen Antrag auf Umtausch des alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein zu stellen.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Heilbronn fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen grauen, rosa oder DDR-Papierführerschein besitzen, dazu auf, den Antrag auf Umtausch beim Rathaus ihres Wohnorts einzureichen.

Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Das Antragsformular ist im Rathaus erhältlich oder alternativ auf der Homepage des Landratsamtes. Nähere Informationen und den Antrag auf Umtausch sind unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar.

Ab Samstag, 20. Januar 2024 beginnt die Frist für den Führerscheinumtausch für die Geburtsjahrgänge 1971 und später.