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Archiv: Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 13.02.2024 – 27.02.2024

Grund - und Gewerbesteuern werden zum 15. Februar fällig

Das städtische Steueramt teilt mit, dass zum 15.02.2024 die Grundsteuerraten und Gewerbesteuervorauszahlungsraten für das 1. Quartal 2024 fällig werden.

Die Höhe der Rate ist aus Ihren letzten Grund- oder Gewerbesteuerbescheid ersichtlich.

Bei denjenigen Steuerpflichtigen, welche am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Die übrigen Zahlungspflichtigen werden um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen und bei einer Mahnung Mahngebühren fällig werden.

Damit der Zahlungseingang korrekt verbucht werden kann, bitten wir unbedingt um Angabe des Buchungszeichens bzw. der Mandatsreferenz zum betreffenden Betrag.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Bankkonto eingezogen.

Ein solches Abbuchungsverfahren kann jederzeit widerrufen werden.

Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, steht Ihnen das Formular für wiederkehrende Zahlungen auf der städtischen Homepage zum Ausdrucken zur Verfügung. Wir senden Ihnen auch gerne ein Formular der SEPA-Lastschrift zu. Bitte lassen Sie uns das SEPA-Basislastschriftformular unterschrieben im Original zukommen.

Die Grundsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2024 sind ohne besondere Zahlungsaufforderung zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen (§28 GrStG) zu entrichten, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid, der vor dieser öffentlichen Bekanntmachung erteilt wurde, ergeben.
Für das Kalenderjahr 2024 sind Zahlungen mit einem Viertel des zuletzt festgesetzten Jahressteuerbetrages zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen 15.Februar, 15.Mai, 15.August und 15.November 2022 zu entrichten. Jahressteuerbeiträge bis zu einer Höhe von 15,00 Euro werden in einem Betrag zum 15. August, Jahressteuerbeträge bis zu einer Höhe von 30,00 Euro werden mit der Hälfte des Jahresbetrages zum 15. Februar und 15.August zur Zahlung fällig.

Auf schriftlichen Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer davon abweichend am 01.Juli in einem Betrag entrichtet werden. Der Antrag kann spätestens bis zum 30.September des vorangehenden Kalenderjahres bei der Stadtverwaltung Lauffen am Neckar gestellt werden.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Bankkonto eingezogen.
Ein solches Abbuchungsverfahren kann jederzeit widerrufen werden.
Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, steht Ihnen das Formular für wiederkehrende Zahlungen auf der städtischen Homepage zum Ausdrucken zur Verfügung. Wir senden Ihnen auch gerne ein Formular der SEPA-Lastschrift zu. Bitte lassen Sie uns das SEPA-Basislastschriftformular unterschrieben im Original zukommen.

Zahlungen für alle Steuern und Grundsteuerbeträge können auf folgende Konten der Stadtkasse Lauffen a.N. vorgenommen werden:

Kreissparkasse Heilbronn IBAN: DE10 6205 0000 0006 8600 79 BIC: HEISDE66XXX
Volksbank im Unterland IBAN: DE58 6206 3263 0070 0070 04 BIC: GENODES1VLS