Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 04.03.2024
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21. Februar
Bürgerfragestunde
Bürgermeisterin Pfründer eröffnete die öffentliche Sitzung und stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie erklärte, dass StR Link entschuldigt sei und StR Köhler sich um maximal eine halbe Stunde verspäten würde.
Bürgermeisterin Pfründer setzte den Tagesordnungspunkt 6 – Jahresabschluss 2018 – ab. Es sei gestern ein Übertragungsfehler aufgefallen bei der Friedhofsgebühr. Es wurde neu verbucht, das Ergebnis verbessere sich. Da die korrekte Vorlage nicht rechtzeitig verschickt worden war, werde heute nicht verhandelt. Aus der Bürgerschaft kamen keine Anfragen.
Ausscheiden von Stadtrat Elias Link aus dem Gemeinderat der Stadt Lauffen a.N.
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 15 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt aufgrund § 31 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg fest, dass wichtige Gründe für ein Ausscheiden von Elias Link aus dem Gemeinderat gem. § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 vorliegen.
Nachrücken und Einsetzung von Steffen Baumann in den Gemeinderat der Stadt Lauffen a.N.
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 16 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Es wird festgestellt, dass bei Herrn Steffen Baumann keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO gegeben sind, die einem Nachrücken in den Gemeinderat entgegenstehen.
2. Herr Steffen Baumann wird für den Rest der Amtszeit des Gemeinderates in den Bau- und Umweltausschuss gewählt
3. Herr Steffen Baumann wird für den Rest der Amtszeit in den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen a.N., Neckarwestheim, Nordheim gewählt. Bürgermeisterin Pfründer las StR Baumann das Gelöbnis vor, welches anschließend unterschrieben wurde.
Verabschiedung Haushalt 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung bis 2026
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen und den Haushaltsreden aller Fraktionen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2023 Nr. 138 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 und mittelfristiger Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2027 inkl. Investitionsprogramm wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Hinweis: Die Haushaltsreden der Bürgermeisterin, des Kämmerers und der Fraktionen finden Sie online unter https://www.lauffen.de/website/de/virtuelles_rathaus/haushalt
Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Verabschiedung Wirtschaftsplan 2024
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 2 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Dem Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Lauffen a.N. (Anlage der Vorlage) wird entsprechend des Festsetzungsbeschlusses zugestimmt.
2. Dem Finanzplan 2023 – 2027 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Lauffen a.N. (Anlage der Vorlage) wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Jahresabschluss 2018 der Stadt Lauffen a.N.
Bürgermeisterin Pfründer setzte den Tagesordnungspunkt 6 "Jahresabschluss 2018 der Stadt Lauffen a.N." ab.
Kindertagesbetreuung in Lauffen a.N.
hier: Anpassung der Betreuungsgebühren zum 01.04.2024
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 4 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die Kalkulation der Betreuungsgebühren ab 01.04.2024 (Kindergartenjahr 2023/2024) (Anlage 1.1 – 1.3 der Vorlage) und die Deckungsbeiträge (Anlage 2 der Vorlage) werden anerkannt.
2. Den Betreuungsgebühren ab 01.04.2024 entsprechend Anlage 3.1 – 3.3 der Vorlage wird zugestimmt.
3. Die Neufassung der Satzung (Anlage 5 der Vorlage) wird beschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Konzessionsvertrag für die Stromversorgung
hier: Vergabe
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 14 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Dem Abschluss des Konzessionsvertrags zwischen der Stadt Lauffen a.N. und der ZEAG Energie AG („Konzessionärin“) für die Elektrizitätsversorgung im Stadtgebiet, entsprechend Anlage 1 der Vorlage, mit einer Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2044 (20 Jahre) wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Citybus Lauffen a.N.
hier: Ausschreibung Linienbündel Schozachtal/Bottwartal
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 13 bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen folgenden Beschluss:
1. Der Betrieb des Citybus Lauffen a.N. (Linie 652) soll im Rahmen der Ausschreibung des Linienbündels Schozach-Bottwartal durch den Landkreis Heilbronn mit ausgeschrieben werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt das weitere Verfahren abzustimmen und über das Ausschreibungsergebnis zu berichten.
Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 11 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die in der Anlage 1 der Vorlage aufgelisteten Spenden an die Stadt Lauffen a.N. des 2. Halbjahrs 2023 sowie der Nachtrag 2022 werden für die bezeichneten Zwecke angenommen.
2. Die Einwerbung dieser Spenden wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen, insbesondere die Spendenliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Freibad Ulrichsheide
hier: Anpassung der Gebühren Saison 2024/Energieeinsparmaßnahmen
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 5 bei kurzfristiger Abwesenheit von StR Reiner folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die Freibadgebühren werden für die Freibadsaison 2024 wie unter Ziff. 3.2 der Vorlage dargestellt, angepasst.
2. Die Öffnungszeiten werden – unter Voraussetzungen der personellen Kapazität – entsprechend Ziff. 2.2 der Vorlage beibehalten – auch der Vereinstag wird angeboten.
3. Der Vorverkauf der Dauerkarten wird im Bürgerbüro zu den unter Ziff. 4 der Vorlage vorgeschlagenen Gebühren durchgeführt.
4. Die Beheizung der Becken wird nur über die Solaranlage erfolgen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Bebauungsplan "Östliche Stuttgarter Straße"
hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und Satzungsbeschluss
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 26 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. BauGB § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gem. der Darstellung in der Synopse (Anlage 1 der Vorlage).
2. Der einfache Bebauungsplan „Östliche Stuttgarter Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung (Satzungstext Anlage 4 der Vorlage) beschlossen. Es gilt der Textteil mit Begründung vom 25.01.2024. Der Satzungsbeschluss soll öffentlich bekannt gemacht werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.
Solardachkataster denkmalgeschützte Gesamtanlage
hier: Billigung Vorentwurf, Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2024 Nr. 17 folgenden einstimmigen Beschluss:
1. Der Vorentwurf des Solardachkatasters wird gebilligt.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll durchgeführt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.
Verschiedenes
Herr Schuh bedankte sich für die einstimmige Zustimmung zur Beschaffung des Mehrzweckboots für die Feuerwehr im Umlaufverfahren. Die Beschaffung des Bootes werde in einer landesweiten Ausschreibung im Rahmen einer Sammelbeschaffung beschafft. Das Angebot der Firma Nordland Hansa GmbH werde angenommen, die Federführung der Ausschreibung erfolge durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Das Umlaufverfahren sei notwendig gewesen, da die Zuschlagsfrist bereits Ende Januar geendet habe. Erfreulich sei, dass die tatsächlichen Kosten unter den veranschlagten Kosten lägen. Es sei vorgesehen, die Funktechnik selbst einbauen zu lassen, da jeder Feuerwehr ein eigenes System nutze. Die Funktechnik werde dazu aus dem Bestandsboot ausgebaut, die Kosten belaufen sich auf circa 5.000 Euro.
Anfragen
StRin Brauch war von mehreren städtischen Mitarbeitenden wegen der Möglichkeit eines Jobrads angesprochen worden. Sie bat darum, dies nochmal zu prüfen.
Bürgermeisterin Pfründer sagte dies zu. Man sei hierzu bereits in Gesprächen mit dem Personalrat.
StR Rieß hatte der Presse entnommen, dass der Ausbau des Glasfasernetzes in manchen Gemeinden stocke. Er erkundigte sich, ob man in Lauffen im Plan sei.
Bürgermeisterin Pfründer bestätigte das.
StR Rieß erkundigte sich nach dem Zeitplan zur Baustelle Nordheimer Straße.
Herr Spieth erklärte, dass man auf Klosterhofseite fast fertig sei. Danach gehe man auf die gegenüberliegende Seite, das werde schon noch circa vier Wochen dauern. Es sei schwierig gewesen, weil überraschend eine Leitung gefunden worden war.
StR Rieß erklärte, dass der Rückstau in der Kurve aus Nordheim kommend gefährlich sei.
StR Köhler führte aus, dass im vergangenen Jahr im Lärmaktionsplan beschlossen worden war, Tempo 30 einzuführen. Nun erkundigten sich die Bürger, wann der Beschluss umgesetzt werde. Er erkundigte sich, ob es eine zeitliche Abschätzung hierzu gebe.
Herr Kenngott erläuterte, dass sich das Genehmigungsverfahren bei den entsprechenden Stellen aktuell in Bearbeitung befinde.
StR Breischaft war von Landwirten wegen der Stilllegungen vor dem Alten Heilbronner Tor angesprochen worden. Der Kindergarten Städtle hätte vor einiger Zeit Interesse an einem Gartengrundstück für den Anbau gehabt.
Bürgermeisterin Pfründer erwiderte, dass dieser Wunsch bereits vom Kindergarten kommuniziert wurde. Die Lage sei interessant.
StRin Täschner merkte an, dass die vielen kleinen Schlaglöcher in der Bahnhofstraße für die Fahrradfahrer gefährlich seien. Sie fragte an, ob man das entschärfen könne.
Bürgermeisterin Pfründer erklärte, dass man dafür den Frost abwarten müsse, aktuell sei es aufgrund der Witterung schwer.
Herr Spieth ergänzte, dass Schlaglöcher dem Stadtbauamt gemeldet werden sollten, dort schaue man es sich dann an.
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