Virtueller Lauffener Bote

Aktuelle Nachrichten

Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 01.04.2024

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20. März

Bürgerfragestunde

Bürgermeisterin Pfründer eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt fest, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und StR Köhler und StR Dr. Mühslchlegel entschuldigt sind. Sie berichtet, dass die Resonanz der erste Märzenmarktes trotz des Regenwetters aus Sicht der Marktbeschicker positiv war und schon angefragt wurde, ob zusätzlich zum bereits feststehenden Markt am 10.9. auch am 16. Juli ein Markt stattfinden könnte.

Frau Nicht hat eine Anfrage zur Solarbeheizung des Freibades und erkundigt sich, ob es nicht möglich wäre, temporär oder punktuell zu heizen, damit eine durchgängige Wassertemperatur von 24 Grad erreicht werden kann.

Bürgermeisteirn Pfründer kann den Wunsch gut nachvollzliehen und teilt mit, dass langfristig an einer Energiekonzeption zur Beheizung durch erneuerbare Energien gearbeitet wird. Das Heizen des Beckens würde zusätzliche Kosten von ca. 15.000 Euro verursachen, weshalb sowohl aus Kostengründen, aber auch aus Energiespargründen die Entscheidung zum reinen Heizen mit Solarenergie getroffen wurde. 2023 wurden durch das Nichtheizen rund 50 Tonnen CO2 eingespart.

Herr Hauck, Werksleiter Märker Zementwerk Lauffen a.N. spricht zum Tagesordnungspunkt 3 vor. In der Abgrenzung des Sanierungsgebiets sei in der Oskar-von-Miller Straße nicht das ganze Städtle eingeplant gewesen, so dass das Bürogebäude der Fa. Märker nicht im Sanierungsgebiet enthalten ist.

Bürgermeisterin Pfründer erklärt, dass von den beantragen 7 Mio. lediglich 1 Mio bewilligt wurde, dadurch mussten Prioritäten gesetzt werden, so dass Anfragen außerhalb des mittelalterlichen Bereichs erstmal noch zurückgestellt wurden. Es besteht die Hoffnung, dass nach den ersten erfolgreichen Sanierungen eine Aufstockung beantragt werden kann und bringt ihr Dankbarkeit für die gute Zusammenarbeit zum Ausdruck.

Rathausbrücke

hier: Mehrfachbeauftragung, Planungsbeauftragung

Zu diesem TOP war Herr Gebreiter, schlaich bergermann partner, eingeladen.

Jurysitzung im Klosterhof zur Rathausbrücke
Jurysitzung im Klosterhof zur Rathausbrücke

Der Gemeinderat fasst zur Vorlage 2024 Nr. 42 nach der Vorberatung im Ausschuss und der ausführlichen Darstellung in der Sitzung folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Der Juryempfehlung zur Weiterverfolgung des Entwurfs von schlaich bergermann partner wird zugestimmt.
  2. Der Vergabe der Entwurfs- und Genehmigungsplanung an das Büro schlaich bergermann partner sowie den Kosten für die erforderlichen Untersuchungen und Gutachten wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Sanierung Lauffen „Stadtmitte V“ (Städtle)

hier: Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen, Sanierungssatzung, Wahl des Sanierungsverfahrens, Förderrichtlinien und Ermächtigung, Beauftragung Sanierungsträger

Sanierung Lauffen V Städtle
Sanierung Lauffen V Städtle

Zu diesem TOP waren Marion Bürkle sowie Celine Deiß, Projektleiterinnen sowie die zuständige Planerin, Ulrike Datan, alle STEG, anwesend.

Der Gemeinderat fasst zur Vorlage 2024 Nr. 20 nach der ausführlichenVorstellung und Erläuterung in der Sitzung folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Der Bericht der STEG Stadtentwicklung GmbH über die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen und den Sanierungszielen sowie dem Zielkonzept vom 20.02.2024 und dem Maßnahmenkonzept vom 20.02.2024 wird zugestimmt.
  2. Aufgrund der nachgewiesenen Sanierungsnotwendigkeit wird die Sanierungssatzung (Wortlaut der Satzung siehe Anlage der Vorlage) für das Gebiet "Stadtmitte V“ in der Abgrenzung nach dem sich in der Anlage befindlichen Abgrenzungsplan 20.02.2024 (der STEG Stadtentwicklung GmbH im Maßstab 1:1000) beschlossen.
  3. Die Sanierungsmaßnahme „Stadtmitte V“ wird im vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der §§ 152-156a BauGB wird ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
  4. Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird die Frist der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte V“ bis zum 30.04.2039 festgelegt. Kann die Sanierung nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt werden, kann diese Frist durch Beschluss verlängert werden.
  5. Die Förderquoten für private Maßnahmen werden aufgrund von § 147 BauGB für private Ordnungsmaßnahmen und § 148 BauGB für private Modernisierungsmaßnahmen entsprechend der Förderrichtlinien (siehe Anlage der Vorlage) beschlossen.
  6. Die Bürgermeisterin wird zum Abschluss von Ordnungsmaßnahme- und Modernisierungsverträgen bis zur Einzelfallobergrenze von 80.000,- Euro ermächtigt (städtischer Anteil 40%). Dem Gemeinderat wird regelmäßig über den Abschluss von Ordnungsmaßnahmen- und Modernisierungsverträgen berichtet.
  7. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Sanierungsdurchführung nach Rechtskraft der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Lauffen IV“ zu beauftragen.
  8. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Sanierungssatzung öffentlich bekanntzumachen und das Weitere zu veranlassen.

Sanierungsgebiet Lauffen IV

SIQ - Klosterhof

hier: Abrechnung

Einbau der Küche / Garderobe im Oktober 2019
Einbau der Küche / Garderobe im Oktober 2019

Der Gesamtzuschuss des Projekts Soziale Integration im Quartier (SIQ) betrug 353.295 €. Die Gesamtaufwendungen der Stadt Lauffen a.N. betrugen 809.274,42 €. Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen, die Sanierung und der Umbau des Klosterhofs wurde im März 2023 fertiggestellt.

Bürgermeisterin Pfründer erklärt, dass kein Beschluss notwendig ist.

Stahlbrücke Neckarkanal

hier: Vergabe BA 01 (Hilfsträgereinbau)

Der Gemeinderat fasst, auch nach der Vorberatung im Ausschuss, zur Vorlage 2024 Nr. 31 folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Der Auftrag soll wie in der Anlage beschrieben an die Fa. Amos GmbH & Co. KG, Brackenheim, vergeben werden.
  2. Der sachlichen und zeitlichen Durchführung und den verkehrsrechtlichen Einschränkungen wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Stahlbrücke Neckarkanal
Stahlbrücke Neckarkanal

Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Regenüberlaufbecken RÜB I

hier: Vergabe Neubau Drosselschacht, Verbesserungen im Bestand, Vergabe MSR

Der Gemeinderat fasst zur Vorlage 2024 Nr. 34, auch nach der Vorberatung im Ausschuss, folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Die Tiefbauarbeiten sollen an die Firma Langjahr Bau GmbH mit der Auftragssumme von 232.731,07 € vergeben werden.
  2. Die Einrichtung der Mess- und Regeltechnik (MSR) soll freihändig vergeben werden. Die Kosten hieraus belaufen sich auf ca. 45.500,00 €. Die Arbeiten sollen an die Firma Modjesch GmbH, Brackenheim, beauftragt werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Bebauungsplan „Vorderes Burgfeld II – BA 01.1“

hier: Vergabe der Tiefbauarbeiten

Der Punkt wurde bereits im Ausschuss vorberaten. Der Gemeinderat fasst zur Vorlage 2024 Nr. 32 folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Die Tiefbauarbeiten zur Erschließung sollen an die Firma Amos GmbH & Co. KG, Brackenheim, vergeben werden.
  2. Die Beleuchtungsarbeiten sollen an die ZEAG/NHF, Heilbronn, vergeben werden. Ein Angebot steht seitens der ZEAG noch aus. Es wird von Kosten über ca. 22.000 € brutto ausgegangen.
  3. Informell: Die Wasserversorgung soll über die Stadtwerke Lauffen a. N. GmbH, vergeben werden. Die erzielten Baukosten für die Stadtwerke Lauffen liegen bei 68.631,00 € brutto. Die Maßnahme ist in der Gesamtsumme enthalten. Die Arbeiten sollen aus Gewährleistungsgründen mitvergeben werden.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Südöstliche Mühltorstraße“

hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Südöstliche Mühltorstraße
Südöstliche Mühltorstraße

Der Gemeinderat fasst zur Vorlage 2024 Nr. 39, auch nach Vorberatungen im Ausschuss, folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. BauGB § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gem. der Darstellung in der Synopse (Anlage 1 der Vorlage).
  2. Der Bebauungsplan „Südöstliche Mühltorstraße“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 16.02.2024 wird gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung (Satzungstext siehe Anlage 24 der Vorlage) beschlossen. Es gilt die Begründung vom 16.02.2024 gef. von Zoll Architekten und Stadtplaner, Stuttgart.
  3. Der Satzungsbeschluss soll öffentlich bekannt gemacht werden.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Sanierung Musikschule, 6.BA

Erneuerung Heizwärmeerzeugung

Der Gemeinderat fasst zur Vorlage 2024 Nr. 38, auch nach Vorberatung im Ausschuss, folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Zustimmung zur Vorgehensweise.
  2. Die Planungsleistungen sollen beauftragt und die Umsetzung der Maßnahme vorbereitet werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Ausstattung Stadtbibliothek öffentlich-katholisch

hier: Vergabe der Ausstattung

Der Gemeinderat fasst zur Vorlage 2024 Nr. 37, auch nach der Vorberatung im Ausschuss, folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Der Vergabe gemäß Punkt 2 der Vorlage wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Künftige Bücherei in der Bahnhofstraße 54
Künftige Bücherei in der Bahnhofstraße 54

Straßenunterhalt

hier: Vergabe der Arbeiten 2024 (Jahresbau)

Der Gemeinderat fasst zur Vorlage 2024 Nr. 36, auch nach Vorberatung im Ausschuss, folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Der Vergabe gemäß Punkt 2 der Vorlage an die Firma Amos GmbH & Co. KG, Brackenheim, wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Satzung für die Nutzung städtischer Pagoden

Der Gemeinderat fasst zur Vorlage 2024 Nr. 6 aktuell, auch nach Vorberatung im Ausschuss, folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Der Fassung der Satzung über den Einsatz der Pagoden (Anlage 1 der Vorlage) und dem zugehörigen Gebührenverzeichnis (Anlage 2 der Vorlage) wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Klimaschutz

hier: Energie- und CO2 Bericht

In der Sitzung wird der Energiebericht und die CO2 Bilanz, die bereits im Ausschuss ausführlich behandelt wurden, vorgestellt und erläutert.

Absoluter Wärmeverbrauch 2019 bis 2023 in kWh
Absoluter Wärmeverbrauch 2019 bis 2023 in kWh

Anfragen

StRin Brauch erklärt, dass alle biologische Vielfalt benötigen. Dennoch sind unsere Insekten bedroht und unersetzlich. Sie fragt deshalb an, ob die Stadt Kosten für Saatgut von blühenden Pflanzen übernehmen und kostenlos oder gegen eine kleine Spende an die Bürgerschaft verteilen könnte.

Bürgermeisterin Pfründer nimmt das Thema mit. Es gab bereits Möglichkeiten, Saatgut kostenfrei über den Naturpark zu erhalten. Sie wird sich dazu erkundigen.