Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 16.10.2024
Stadtsanierung im Städtle Nutzen Sie die Chance auf Fördermittel!
Im aktuellen Sanierungsgebiet „Lauffen V“ im gesamten historischen Städtle besteht jetzt die Möglichkeit für Privateigentümer, Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden zu beantragen.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die Fördersätze bewegen sich für Modernisierungen zwischen 25 und 35 % der Maßnahmenkosten, die Förderung ist je nach Projekt bei 30.000 bis 80.000 Euro gedeckelt.
Eigentümer, die eine Sanierung planen, sollten für eine Erstberatung Kontakt mit dem Sanierungsträger (die STEG Stadtentwicklung Heilbronn) aufnehmen, da einige Regelungen zu beachten sind.
Neben der Genehmigungspflicht für bauliche Veränderungen muss unbedingt beachtet werden, dass vor der Beauftragung von Sanierungsmaßnahmen ein Vertrag mit der Stadt geschlossen werden muss, um Fördermittel zu erhalten.
In 7 Schritten zum sanierten Objekt
- Sie vereinbaren mit der STEG einen ersten Termin zum kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.
- Der Bautechniker der STEG erhebt vor Ort unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadt vorhandene Mängel und Missstände. In einem Bericht mit Kostenschätzung erhalten Sie einen ersten Überblick über empfohlene Modernisierungsmaßnahmen.
- Nach der Einholung von Kostenvoranschlägen für die geplanten Baumaßnahmen nehmen Sie wieder Kontakt mit der STEG auf. Je nach Umfang der Maßnahme schalten Sie einen Architekten ein.
- Nun erfolgt die Feinabstimmung mit der Stadt und der STEG über die erforderlichen Bauarbeiten, die genaue Förderung und die Gestaltung.
- In einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der Stadt werden alle wichtigen Punkte vertraglich geregelt. Nach Zustimmung zur Vereinbarung erhalten Sie von der Stadt den Vertrag ausgehändigt.
- Jetzt können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen und die notwendigen Arbeiten beauftragen! Sie sammeln alle Rechnungen und reichen sie bei der STEG für die Auszahlung der Förderraten ein.
- Nach Abschluss der Bauarbeiten und Prüfung der Rechnungen erhalten Sie eine Schlussabrechnung. Die letzten Fördermittel werden vereinbarungsgemäß ausbezahlt und Sie können bei der Stadt eine Steuerbescheinigung beantragen.
Mit der schriftlichen Modernisierungsvereinbarung (Vertrag) haben Sie die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von Baukosten nach §7h, 10f u. 11a EStG. Nach Ausstellung einer Bescheinigung durch die Stadt können Sie die bescheinigungsfähigen Baukosten abzüglich des erhaltenen Förderbetrages steuerlich geltend machen. Informationen für sanierungswillige Eigentümer sind auf der Lauffener Homepage unter Wohnen und Arbeiten/Bauen und Sanieren/Gebäudesanierung (https://www.lauffen.de/website/de/wohnen_und_arbeiten/bauen_und_sanieren/gebaeudesanierung ) zu finden oder in den Sanierungsflyern, die im Stadtbauamt und im Bürgerbüro erhältlich sind. Neue Ansprechpartnerin ab Mitte November für eine Erstberatung ist Frau Desirée Matheis-Lange (T. 07131/9640-0, Desiree.Matheis-Lange@steg.de) vom beauftragten Sanierungsträger die STEG Stadtentwicklung aus Heilbronn.
Gerne berät Sie auch das Stadtbauamt zu geplanten Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude. Der Erfolg einer Sanierungsmaßnahme hängt immer auch von der Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Gebäudeeigentümer ab. Von Seiten der Stadt wird für Maßnahmen, die den Zielen der Sanierung dienen, die größtmögliche Unterstützung gewährleistet.
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Lauffen V“ wird mit Mitteln des Landes Baden- Württemberg und des Bundes gefördert.
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