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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 04.11.2024 – 30.11.2024
Das Landratsamt informiert:
Kreisumlage soll erstmals seit sieben Jahren wieder steigen
Haushaltsentwurf 2025 in den Kreistag eingebracht
In der heutigen Kreistagssitzung in Oedheim (4.11.2024) hat Landrat Norbert Heuser den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr 2025 eingebracht. Der Entwurf wird nun in den Ausschüssen beraten, bevor die Fraktionen Mitte Dezember ihre Stellungnahmen abgeben und über den endgültigen Haushalt beschließen.
„Wir spüren deutlich, dass die finanziellen Spielräume enger werden“, betont Landrat Norbert Heuser. „Dennoch ist der vorgelegte Haushaltsplanentwurf in sich stimmig und ausgewogen. Sowohl im investiven Bereich als auch für den laufenden Betrieb sind die Schwerpunkte richtig gesetzt.“ Damit knüpfe der Landkreis nahtlos an die Haushalte der Vorjahre an.
Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf sieht ein Volumen von 567,4 Millionen Euro vor, das sich aus den Aufwendungen, den Investitionen und den Schuldentilgungen zusammensetzt. Damit ist das Haushaltsvolumen im kommenden Jahr um 24 Millionen Euro größer als im Vorjahr.
Den Aufwendungen im laufenden Betrieb in Höhe von rund 528,1 Millionen Euro stehen Erträge von rund 518,3 Millionen Euro gegenüber. Obwohl der Landkreis Heilbronn erstmals seit sieben Jahren den Kreisumlagehebesatz um einen Prozentpunkt auf 28 Prozent anheben will, kann damit lediglich ein genehmigungsfähiger Haushalt vorgelegt werden. Es bleibt dennoch eine Finanzlücke von rund 9,8 Millionen Euro, die über Rücklagenentnahmen ausgeglichen wird. „Mit dieser sehr moderaten Anhebung des Kreisumlagehebesatzes um nur einen Prozentpunkt stellen wir unter Beweis, dass wir neben unseren eigenen Planungen auch die finanzielle Situation unserer Städte und Gemeinden berücksichtigen“, betont Landrat Heuser in seiner Haushaltsrede. Wie in den Vorjahren bleibt der Umlagesatz weiterhin der niedrigste aller Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart.
Der Landkreis Heilbronn rechnet zum Ende des Jahres 2025 mit einem Schuldenstand von knapp 56 Millionen Euro, das entspricht einer Schuldenlast von 158 Euro pro Einwohner. Geplant sind eine Darlehensaufnahme von 25 Millionen Euro sowie Tilgungen in Höhe von 4,1 Millionen Euro.
Die Kreditaufnahme ist vor allem erforderlich, weil der Landkreis Heilbronn für das kommende Haushaltsjahr erneut ein stattliches Investitionspaket in Höhe von 35,2 Millionen Euro schnüren will. Davon fließen 5,3 Millionen Euro in Anschaffungen unter anderem an den kreiseigenen Schulen und Fahrzeugen der Straßenmeistereien. Für Bau- und Sanierungsarbeiten im Bereich der Straßenmeistereien, der Schulen sowie Kreisstraßen und Radwegen werden 13 Millionen Euro veranschlagt. 7,3 Millionen Euro werden zudem in die Wohnungsbauförderung und den ÖPNV investiert. In den Neubau der Kreisberufsschule in Heilbronn-Böckingen wird der Landkreis nach Abzug der Fördermittel mittelfristig insgesamt rund 150 Millionen Euro investieren müssen.
Im Haushalt 2025 macht der Sozialetat mit 326 Millionen Euro den größten Anteil aus. Die sichere Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen, die Eingliederungshilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Jugendhilfe stellen dabei mit steigender Tendenz die kostenintensivsten Blöcke dar.
Bei den Personalaufwendungen liegt der Landkreis mit 102,5 Millionen Euro insbesondere wegen Tariferhöhungen erstmals über der 100-Millionen-Marke. Damit liegt der Ansatz um 4,75 Millionen Euro höher als im Vorjahr. Für Stellenneuschaffungen wurden dabei anteilig mit rund 800.000 Euro berücksichtigt.
„Der Haushalt 2025 ist noch solide aufgestellt und ermöglicht es dem Landkreis auch im kommenden Jahr, trotz der aktuell schrumpfenden Wirtschaft seine Aufgaben zu erfüllen und im investiven Bereich die Zukunft aktiv zu gestalten“, betont Landrat Heuser.
Informationsveranstaltung am 14. November
Ehrenamt als Vormund
Der Landkreis Heilbronn sucht Menschen, die auf ehrenamtlicher Basis die
verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, im Bedarfsfall die Vormundschaft von
Minderjährigen anzunehmen. Hierzu findet am Donnerstag, 14. November, 17 bis
etwa 18.30 Uhr, im Heilbronner Landratsamt in der Lerchenstraße 40 eine
Informationsveranstaltung statt.
Eine ehrenamtliche Vormundschaft wird dann benötigt, wenn Eltern für ihre Kinder
nicht selbst sorgen können oder dürfen. Ein Vormund übernimmt dann die
gesetzliche Vertretung und begleitet Kinder und Jugendliche, beispielsweise bei der
Frage der Unterbringung oder der Klärung medizinischer, schulischer oder
finanzieller Belange.
Die Übernahme einer Vormundschaft bedeutet nicht, dass das Kind oder der
Jugendliche im Haushalt des Vormunds lebt. Voraussetzung sind hingegen eine
wertschätzende und vorurteilsfreie Haltung den jungen Menschen gegenüber sowie
genügend zeitliche Ressourcen.
Am Infoabend gibt die Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle für den Bereich
ehrenamtliche Vormundschaft einen Überblick über die Aufgaben einer
Vormundschaft und informiert über den Verlauf des Bewerbungsverfahrens.
Anmeldungen zum Infoabend sind bis Donnerstag, 7. November, unter E-Mail:
ehrenamt-vormundschaft@landratsamt-heilbronn.de möglich.
Umstellung in der Abfallwirtschaft des Landkreises beschlossen
Gebühren für 2025 sowie 2026 und 2027 beschlossen
Der Landkreis Heilbronn geht neue Wege in der Abfallwirtschaft. Die Vorbereitungen für die Umstellung des Gebühren- und Sammelsystems ab 2026 sind in vollem Gang. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin ist jetzt der Beschluss des Kreistags über die Ausgestaltung der Abfallgebühren in den kommenden Jahren. Bereits am 8. Mai 2023 hat der Kreistag die Weichen für ein neues Sammel- und Gebührensystem ab 1. Januar 2026 gestellt. Mit der Einführung einer Behälterverwaltung mit Ident-System und leerungsabhängigen Gebühren soll die Restmüllmenge reduziert werden. Zugleich wird durch die Einführung der Gelben Tonne für Leichtstoffverpackungen das Serviceangebot ausgeweitet, so dass die erfasste Wertstoffmenge gesteigert werden kann. Perspektivisch soll damit eine sinkende Restmüllmenge auch den stark angestiegenen Preisen für die Restmüllbehandlung entgegenwirken und so für eine deutliche Reduzierung der zusätzlichen Kosten – und damit für stabilere Gebühren – sorgen.
Gebühren für das Jahr 2025
Im Jahr 2025, in dem sich noch nichts an dem bisherigen Entsorgungssystem ändert, ist eine moderate Gebührenerhöhung unausweichlich. Gründe sind allgemeine Preissteigerungen und höhere Kosten für die Restmüllbehandlung wegen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Zudem führen sinkende Papiermengen zu geringeren Erlösen. Die neuen Gebührensätze für 2025 sind auf der Internetseite der Abfallwirtschaft ersichtlich (www.aw-heilbronn.de/gebuehren-2025). Hier die Gebühren für Privathaushalte:
Die Gebühren für 2025 auszugsweise:
Jahresgebühren nach Anzahl der Personen pro Grundstück:
1 Person: 44 € (bisher 43 €)
2 Personen: 67 € (bisher 65 €)
3 Personen: 82 € (bisher 79 €)
4 Personen: 95 € (bisher 92 €)
5 Personen: 115 € (bisher 111 €)
6 Personen: 137 € (bisher 132 €)
7 Personen: 159 € (bisher 154 €)
8 Personen: 181 € (bisher 176 €)
Jede weitere Person: 22,50 € (bisher 22 €)
Gebühren für Restmüllmarken:
40 l-Restmüllmarke: 38 € (bisher 36 €)
60 l-Restmüllmarke: 57 € (bisher 54 €)
80 l-Restmüllmarke: 76 € (bisher 72 €)
120 l-Restmüllmarke: 114 € (bisher 108 €)
240 l-Restmüllmarke: 228 € (bisher 216 €)
Gebühren für Banderolen (Restmüll):
40 l-Banderole: 2,20 € (bisher 2,10 €)
60 l-Banderole: 3,30 € (bisher 3,15 €)
80 l-Banderole: 4,40 € (bisher 4,20 €)
120 l-Banderole: 6,60 € (bisher 6,30 €)
240 l-Banderole: 13,20 € (bisher 12,60 €)
Gebühren für Abfallsack:
50 l-Abfallsack: 5,70 € (bisher 5,40 €)
Gebühren für Biotonnen:
60 l-Bioabfallmarke: 18 € (unverändert)
80 l-Bioabfallmarke: 24 € (unverändert)
120 l-Bioabfallmarke: 36 € (unverändert)
240 l-Bioabfallmarke: 72 € (unverändert)
Sack für Gartenabfälle:
60 l-Sack für Gartenabfälle: 1,50 € (unverändert)
Gebühren für die Jahre 2026 und 2027
Aufgrund der Neuverträge ab 2026 zur Sammlung und Behandlung von Restmüll entstehen trotz niedrigerer Menge deutlich höhere Kosten. Insbesondere bei der Restmüllbehandlung war der bisherige Preis, der bereits vor zehn Jahren vereinbart wurde, weit unter dem Marktpreis. Der Gebührenbedarf ist daher künftig höher. Da sich die Gebührensystematik verändert, sind Vergleiche mit dem bisherigen System nur eingeschränkt möglich: So setzt sich die Gebühr ab 2026 zum Beispiel beim Restmüll aus einer Jahresgebühr und einer degressiven Leistungsgebühr zusammen. Im Regelfall werden Tonnen nur noch bereitgestellt, wenn sie tatsächlich voll sind. Während des Urlaubs werden Leerungen gegebenenfalls nicht in Anspruch genommen. Erfahrungen anderer Landkreise zeigen, dass sich die Leerungen aufgrund des besseren Trennverhaltens und alternativer Rücknahmesysteme wie Gelbe Tonne, Blaue Tonne, Biotonne oder das Recyclinghofsystem reduzieren werden.
„Jeder Einzelne kann seine Gebührenhöhe selbst beeinflussen“
Mit der Einführung des neuen Gebührensystems können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises durch abfallwirtschaftliches Verhalten aktiv Einfluss auf ihre Abfallgebühren nehmen. Dazu wird die Abfallwirtschaft auf der Homepage einen Gebührenrechner zur Verfügung stellen, mit dem die individuellen Gebühren berechnet werden können. Auf der Internetseite der Abfallwirtschaft sind die neuen Gebührensätze 2026 zu finden (www.aw-heilbronn.de/gebuehren-2026).
„Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Erhöhung des Gebührenbedarfs 2026 nicht auf die Umstellung des Sammel- und Gebührensystems zurückzuführen ist, sondern aus den Kostensteigerungen bei der Neuvergabe der Sammlungs- und Entsorgungsleistungen resultiert“, betont Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebes. „Bei einer Fortführung des bestehenden Sammel- und Gebührensystems wäre die Kostensteigerung im Jahr 2026 nochmals um 1,67 Millionen Euro höher gewesen“, so Fischer weiter.
Sobald sich das neue System etabliert hat, sei davon auszugehen, dass die Restmüllmenge und somit auch die Kosten für die Sammlung und Entsorgung zurückgehen. Dadurch könnten zu erwartende Preissteigerungen abgefedert werden.
„Jeder Einzelne kann durch Vermeidung und korrekte Wertstofftrennung durch das neue System seine Gebührenhöhe selbst beeinflussen“, sagt Fischer.