Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 02.12.2024
Feststellung und öffentliche Auslegung der Jahresabschlüsse vom Wasserverband Zaber für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023
Der Wasserverband Zaber hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts Anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Wasserbands Zaber darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht für 2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils aus:
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. der Bilanz,
4. und ist um einen Anhang und einen Rechenschaftsbericht zu erweitern.
Die Verbandsversammlung des Wasserverbands Zaber hat gemäß § 95b der Gemeindeordnung in seiner Sitzung am 16. Oktober 2024 die Jahresabschlüsse für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 festgestellt und mit den nachfolgenden Werten beschlossen.
Feststellung Jahresabschluss 2020
Feststellung Jahresabschluss 2021:
Feststellung Jahresabschluss 2022:
Feststellung Jahresabschluss 2023
Die Jahresabschlüsse inklusive der Rechenschaftsberichte für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 des Wasserverbands Zaber liegen von Montag, 09. Dezember 2024 bis einschließlich Dienstag, 17. Dezember 2024 im Rathaus der Gemeinde Zaberfeld, Zimmer 7, Schloßberg 5, öffentlich aus.
Diana Danner
Verbandsvorsitzende
Wasserverband Zaber
Hinweis der Lauffener-Bote-Redaktion: Aufgrund eines begrenzten Textbudgets seitens des Verlags erscheinen die Tabellen in der Druckversion teilweise schwer lesbar. Sie können diese aber online in größerer Ansicht unter https://www.lauffen.de/news?action=view_one_article&article_id=256480 nachlesen.
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