Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 10.12.2024
Städtische Kindertageseinrichtungen: Anpassung der Buchungsmodelle ab dem Kindergartenjahr 2025/2026
Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 werden für alle städtischen Kindertageseinrichtungen (Krippen und Kindergärten) die Buchungsmodelle angepasst bzw. vereinheitlicht.
Für die Anpassung hat die Stadt Lauffen a. N. den tatsächlichen Bedarf erhoben, ist in den Austausch mit den Einrichtungsleitungen gegangen, war im Gespräch mit dem Vorsitz des Gesamtelternbeirats und hat nach den aktuellsten pädagogischen Empfehlungen geschaut. Resultierend daraus wird in allen Krippeneinrichtungen die Öffnungszeit auf 14.00 Uhr hochgesetzt. So kann man dem Schlafbedarf der Kinder besser gerecht werden. Oftmals kamen auch Anfragen, dass eine Ganztagsbetreuung (GT) bis 17.00 Uhr zu lange ist, verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) bis 13.30 Uhr jedoch zu kurz. Daher wird ein Buchungsmodell mit Abholzeit um 15.00 Uhr integriert. Künftig wird es vier Buchungsmodelle geben und nicht wie seither fünf. Die neuen Buchungsmodelle wurde am 4. Dezember 2024 im Gemeinderat beschlossen.

Durch die Anpassung der Buchungsmodelle kommt es in manchen Einrichtungen zu geänderten Öffnungszeiten ab 01.09.2025. Auf der Homepage der Stadt Lauffen a. N. unter der Rubrik „Leben/Kinder und Jugend“ finden Sie ab 16.12.2024 bei jeder Kindertageseinrichtung die ab 01.09.2025 geltenden Öffnungszeiten und buchbaren Modelle. Die neuen Buchungsmodelle werden ab Anfang Februar beim Online Anmeldeverfahren NH Kita hinterlegt sein. Wenn Sie bereits eine Anmeldung für Ihr Kind ausgefüllt haben und Änderungen wünschen, senden Sie bitte eine Mail an anmeldung@lauffen-a-n.de. Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben mit Ihren Änderungen. Alle Familien, welche aktuell eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden im Laufe der Woche einen ausführlichen Brief mit allen Anpassungen über ihre jeweiligen Einrichtungsleitungen erhalten.
Weitere Artikel:
- Achtung: Dauerhaft Tempo 30
- Grund- und Gewerbesteuer werden zum 15.02.2025 fällig
- Hundesteuer wird zum 15. Februar fälllig
- Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
- Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
- Mikrozensus 2025 – Rund 62 000 Haushalte in der Befragung
- Brennholzversteigerung am 15. Februar in Untergruppenbach
- Sperrung der Fußgängerquerung an der Bahnstrecke Richtung Nordheim
- Grün- und Heckenwuchs
- TransnetBW kündigt Kartierungsarbeiten an
- Umsetzung des Lärmaktionsplan - Tempo 30 in der Ilsfelder Straße
- Landesfamilienpass - neue Gutscheine können im Bürgerbüro abgeholt werden
- Rückerstattung Abwassergebühr 2024
- Regeln für die Nutzung zulassungsfreier Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
- Citybus – Neuer Fahrplan ab 01.01.2025
- Die kalte Jahreszeit hat Einzug gehalten – Hinweise über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)