Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 28.04.2025
Selbstbedienungsgeräte für digitale Lichtbilder
Offiziell ab Donnerstag, 1. Mai, wird für die Beantragung eines Ausweises, Reisepasses oder einer eID-Karte bundesweit ein digitales Lichtbild benötigt.
Grund für die Umstellung ist eine Gesetzesänderung, die eine nachträgliche Manipulation des gedruckten Lichtbildes verhindern soll. Künftig erhält man von einem zertifizierten Fotografen oder Passbildservice einen QR-Code anstatt eines ausgedruckten Bildes. Über diesen QR-Code können kommunale Stellen das Lichtbild digital abrufen und damit den Ausweis oder Pass erstellen.
Als besonderen Service wird die Stadtverwaltung Lauffen künftig Selbstbedienungsgeräte für die digitalen Lichtbilder im Bürgerbüro zur Verfügung stellen. Über diese wird es möglich sein, vor Ort Lichtbilder für Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 6 Euro erstellen zu lassen.
Das Bürgerbüro informiert, sobald die Geräte einsatzbereit sind. Aufgrund dieser Verzögerung können gedruckte Lichtbilder noch bis 31. Juli verwendet werden, sofern noch kein Selbstbedienungsgerät zur Verfügung steht.“
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