Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 12.05.2025
Grund- und Gewerbesteuers werden zum 15. Mai fällig
Das städtische Steueramt teilt mit, dass zum 15.05.2025 die Grundsteuerraten und Gewerbesteuervorauszahlungsraten für das 2. Quartal 2025 fällig werden. Die Höhe der Rate ist aus Ihren letzten Grund- oder Gewerbesteuerbescheid ersichtlich. Bei denjenigen Steuerpflichtigen, welche am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wurde der fällige Betrag zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Die übrigen Zahlungspflichtigen werden um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen und bei einer Mahnung Mahngebühren fällig werden.
Damit der Zahlungseingang korrekt verbucht werden kann, bitten wir unbedingt um Angabe des Buchungszeichens bzw. der Mandatsreferenz zum betreffenden Betrag.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Bankkonto eingezogen.
Ein solches Abbuchungsverfahren kann jederzeit widerrufen werden.
Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, steht Ihnen das Formular für wiederkehrende Zahlungen auf der städtischen Homepage zum Ausdrucken zur Verfügung. Wir senden Ihnen auch gerne ein Formular der SEPA-Lastschrift zu. Bitte lassen Sie uns das SEPA-Basislastschriftformular unterschrieben im Original zukommen.
Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse Lauffen a.N. vorgenommen werden:
Kreissparkasse Heilbronn (BLZ 620 500 00) 6860079
IBAN: DE10 6205 0000 0006 8600 79 BIC: HEISDE66XXX
Volksbank im Unterland (BLZ 620 632 63) 70007004
IBAN: DE58 6206 3263 0070 0070 04 BIC: GENODES1VLS
Weitere Artikel:
- Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbotszonen und Kontrollbefugnis
- Wichtiger Hinweis zum Waffen- und Messerverbot auf öffentlichen Veranstaltungen
- Gemeinderat
- Rattenfestköder werden ausgelegt
- Verbandsversammlung des Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal
- Laufen Ihre Ausweisdokumente bald ab?
- Neue Sirenenanlagen für das Stadtgebiet
- Selbstbedienungsgeräte für digitale Lichtbilder
- Amtliche Bekanntmachung der genehmigten Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbands Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung
- Amtliche Bekanntmachung des festgestellten Jahresabschluss 2024 des Zweckverbands Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung
- Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!" über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
- Der Hund - der beste Freund des Menschen
- Geschwindigkeitsmessungen des Landkreises
- Asiatische Tigermücke
- Amtliche Bekanntmachung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
- Amtliche Bekanntmachung - Geschäftsordnung des Arbeitskreis Klimaschutz Lauffen a. N.
- Amtliche Bekanntmachung der Satzung über den Einsatz des Geschirrmobils
- Amtliche Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (4. Runde) der Stadt Lauffen am Neckar
- Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
- Vermeidung von ruhestörendem Lärm
- Kein Hundekot auf Feldern und Wiesen - Bitte Rücksicht nehmen
- Sommerzeit auf Häckselplatz und Recyclinghof
- Annahme von Rasenschnitt und Laub auf Häckselplätzen ab 1. März
- Sperrung der Fußgängerquerung an der Bahnstrecke Richtung Nordheim
- Grün- und Heckenwuchs
- TransnetBW kündigt Kartierungsarbeiten an
- Citybus – Neuer Fahrplan ab 01.01.2025