Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 19.05.2025
Wichtiger Hinweis zum Waffen- und Messerverbot auf öffentlichen Veranstaltungen
Die Festzeit hat begonnen und überall treffen sich wieder Menschen in Feierlaune auf öffentlichen Straßen-, Hof, Volks- und Vereinsfesten, etc.. Leider muss man immer häufiger der Presse entnehmen, dass es auch auf öffentlichen Festen und Feiern, immer wieder zu erheblichen Gewalttaten unter Einsatz von Waffen und Messern kommt. Da diese Gefahr nicht zu 100% unterbunden werden kann, hat der Gesetzgeber mit der Änderung des Waffengesetz nun Festgelegt, dass auf allen öffentlichen Festen und Feiern, ein Waffen- und Messerverbot besteht. Weiter räumt der Gesetzgeber hier der Polizei eine entsprechende Kontrollbefugnis ein. (§ 42 - § 42 c WaffG). Bitte beachten Sie die Vorschriften und informieren Sie auch als Veranstalter Ihre Vereinsmitglieder, HelferInnen und Besucher. Die ausführliche Anordnung finden Sie online im Lauffener Bote unter der Rubrik Amtliches oder hier
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