Virtueller Lauffener Bote

Aktuelle Nachrichten

Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 11.06.2025

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Mai

Bürgerfragestunde

Ein Bürger sprach als Elternvertreter der Herzog-Ulrich-Grundschule zu den Kürzungen vor. Man nehme die Not und den Sparzwang von Gemeinderat und Verwaltung wahr. Dennoch hätten sie Bedarf, noch etwas abzuwenden. Man sei bereits im Dialog und offener Kommunikation mit der Verwaltung. Zum Teil würden Fördermittel des Landes nicht genutzt, hier sei man im Gespräch mit Herrn Schuh. Die Familien benötigten eine Planbarkeit in Sachen Gebührenhöhe, Betreuungsstunden und Betreuungsarten.

Bürgermeisterin Pfründer erklärte, dass man gerne Fördermöglichkeiten des Landes nutze, ein Versäumnis sei nicht bekannt. Die Eltern dürften das konkrete Förderprogramm benennen, damit die Verwaltung es prüfen könne. Die Verwaltung habe versucht, rechtzeitig in Gespräche zu gehen. Der Gemeinderat habe bis September 2025 die Gebührenentwicklung festgelegt. Die Änderungen waren im März in einem Elternabend besprochen worden und greifen erst nach einem halben Jahr, ab September.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeisterin Pfründer berichtete aus der nichtöffentlichen Sitzung über den aktuellen Stand des Sanierungskonzepts für Lauffen IV und den SIQ-Antrag für die Erweiterung des Waldorfkindergartens: Das Konzept des Büros Mattes-Riglewski-Wahl war zur Kenntnis genommen worden und die Förderantragstellung werde in Zusammenarbeit mit der STEG bis Juni vorgenommen. Des Weiteren berichtete sie bezüglich der Freiflächen-PV-Anlagen im Gewann Seefeld-Krebsäcker, dass der Antrag für die Flächen südlich der Bahnlinien weitergereicht werde.

Logo der Freiwilligen Feuerwehr Lauffen am Neckar
Logo der Freiwilligen Feuerwehr Lauffen am Neckar

Freiwillige Feuerwehr Lauffen a.N.

hier: Feuerwehrbedarfsplan 2025

Zu diesem TOP waren die Kommandanten Peter Link und Timo Kraft anwesend.

Herr Link bedankte sich bei Bürgermeisterin Pfründer für die Unterstützung aus der Verwaltung beim Feuerwehrbedarfsplan. Er berichtete, dass bis zum heutigen Tag bereits 55 Einsätze dieses Jahr stattgefunden hätten. Im Mai waren es bisher 15 Einsätze, allein am 17. Mai war die Feuerwehr zu drei Einsätze gerufen worden.

Herr Kraft stellte den Bedarfsplan vor. Für die Umsetzung war eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die die Maßnahmen nach Kosten, Umsetzbarkeit und Dringlichkeit bewertete. Das Feuerwehrhaus liege in der Stadtmitte gut erreichbar. Es gebe Gebiete, die nicht in der erforderlichen Zeit erreicht werden könnten. Man habe deshalb mit der Feuerwehr Talheim gesprochen, die bei größeren Einsätzen rechts vom Neckar hinterlegt worden sei. Mit einer Fahrzeit von 7,5 Minuten würden 100 % der Bevölkerung erreicht.

Der Gemeinderat nahm die Berichte der Kommandanten Link und Kraft zur Kenntnis.

Offene Kinder- und Jugendarbeit

hier: Bericht von Jugendrat, Jugendwerkstatt und Kinderfarm

Zu diesem TOP waren Max König (Jugendrat), Antje Nikolaus (Jugendwerkstatt) und Leon Schavilye (Kinderfarm) anwesend.

Der Gemeinderat nahm die Berichte vom Jugendrat, der Jugendwerkstatt und der Kinderfarm zur Kenntnis.

GR März 2012

Jugendhilfe im Lebensfeld Lauffen a.N. (JuLe)

hier: Bericht aus der aktuellen Arbeit

Zu diesem TOP war Frau Verena Mauch als Koordinatorin der JuLe Lauffen a.N. anwesend. Frau Mauch ist seit September 2022 Koordinatorin der JuLe und bei der AWO Heilbronn angestellt. Sie erklärt, dass die JuLe eine ambulante Einrichtung der Hilfe zur Erziehung sei, die im 9. Sozialgesetzbuch geregelt ist. Die Wirkung der Hilfe äußere sich in einer deutlichen Verbesserung in den Bereichen psychische Stabilität, schulische Zukunftsperspektiven und sozialer Anbindung, beispielsweise in Vereinen. Im letzten Jahr wären 28 Fälle gelaufen, es gab sieben Neuaufnahmen und 15 Beendigungen. Die relativ hohe Beendigungsrate liege daran, dass viele Familien umgezogen seien. In der Regel werde die Hilfe nach zwei Jahren beendet. Das Team bestehe aus drei Sozialpädagoginnen, einer Jugend- und Heimerzieherin, 2 DHBW-Studierenden und einem FSJler.

Der Gemeinderat nahm den Bericht von Frau Mauch zur Kenntnis.

Kindertagesbetreuung in Lauffen a.N.

hier: Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung

Bürgermeisterin Pfründer verwies auf die Vorlage 2025 Nr. 42 und erklärte, dass die Zahl der Geburten in 2024/2025 stagniert sei und der Bedarf bei Krippen in 2026/2027 deshalb vielleicht sogar reduziert werden könnte. Die gute Nachricht sei, dass aktuell kein Druck mehr bestehe und alle Kinder, die einen benötigen, einen Betreuungsplatz hätten. Herr Schuh ergänzte, dass die Kinder erstmal in die Grundschule kämen, dort werde es also keine Entlastung geben. Im Gegenteil, es werde ein Hort-Neubau gebraucht, denn die Grundschule werde im nächsten Jahr voraussichtlich sechszügig. Es wäre klug, sich in der Ferienbetreuung anders aufzustellen. Momentan werde an zwei Stellen Ferienbetreuung angeboten, die beide sehr personalintensiv seien. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung und des Rückgangs der Nachfrage werde vorgeschlagen, die Betreuungszeiten anzupassen.

Über das weitere Vorgehen wurde in der Gemeinderatssitzung diskutiert. Es wurde kein Beschluss gefasst.

Klimaneutrale Kommunalverwaltung

Abschlussbericht

Zu diesem TOP war der Klimaneutralitätsbeauftragte der Stadt Lauffen, Herr Kurz anwesend.

Bürgermeisterin Pfründer verwies auf die Vorlage 2025 Nr. 44 und führte aus, dass Herr Kurz die Stadt Lauffen verlassen werde. Sie findet es schön, dass er die Klimapaten weiterhin begleiten werde. Außerdem berichtete Bürgermeisterin Pfründer, dass für die Sachgebietsleitung des Steuer- und Liegenschaftsamtes eine Nachfolge gefunden wurde. Hier werde künftig ein Teil des Aufgabengebiets übernommen. Herr Kurz konnte in den drei Jahren seines Wirkens viel im Bereich klimaneutrale Verwaltung und Stadt bewegen. Gesellschaftlich betrachtet sei zu wenig passiert. Bei den Themen Windplanung und Freiflächenphotovoltaik sei viel geplant. Auch, aber nicht nur auf städtischen Gebäuden könnte mehr Photovoltaik auf den Dächern installiert werden. Es müsse klar sein, dass die Klimaziele mit den jetzigen finanziellen Möglichkeiten nicht erreicht werden können. Das hieße nicht, dass man nicht wolle. Die Stadt habe andere Pflichtaufgaben, beispielsweise die Sicherheit der Brücken. Man sei dennoch sehr dankbar für die Arbeit von Herrn Kurz und auch des Arbeitskreises Klimaschutz.

Herr Kurz erklärte am Anfang seines Berichts, dass es nur ein Zwischenbericht sei. Man habe noch 15 Jahre Zeit, die Klimaziele zu erreichen. Er berichtete über die Ziele und Umsetzungsideen des Klimaschutzes. Man könne insbesondere die Liegenschaften mithilfe eines Sanierungskonzeptes sanieren, für die Wärmeerzeugung Wärmepumpen nutzen. Für die Verbesserung der Energieeffizienz könne man an Beleuchtung, Regelung der Technik, erneuerbare Energien und im städtischen Fuhrpark Änderungen vornehmen. Auch der Ausbau von Photovoltaik auf den städtischen Dachflächen wäre ein guter Ansatz, hier gebe es aktuell noch Förderungen über die EEG-Vergütung.

Der Gemeinderat nahm den Bericht von Herrn Kurz zur Kenntnis und bedankte sich bei ihm für die geleistete Arbeit. Im Anschluss gab es eine Diskussion über die Klima-Themen der Stadt Lauffen. Es wurden keine Beschlüsse gefasst.

Wohnmobilstellplatz am Freibad
Wohnmobilstellplatz am Freibad

Wohnmobilstellplätze der Stadt Lauffen a.N.

hier: Neufassung Wohnmobilstellplatzsatzung

Bürgermeisterin Pfründer verwies auf die Vorlage 2025 Nr. 43 und führte aus, dass die Wohnmobilstellplätze sehr gut frequentiert seien. Alle paar Jahre würden die Gebühren erhöht. Die Verwaltung schlug 15 Euro für den Sommer und 10 Euro für den Winter vor. Im Sommer dürfe im Freibad geduscht werden.

Es wurden kein Beschluss gefasst.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lauffen a.N.

hier: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2025 Nr. 12 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lauffen a.N. zum 01.01.2019 (Anlage der Vorlage) wird festgestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Straßenunterhalt

hier: Vergabe der Arbeiten 2025 (Jahresbau)

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2025 Nr. 50 folgenden einstimmigen Beschluss:

1.Der Vergabe gem. Punkt 2 der Vorlage an die Firma Amos GmbH & Co. KG Brackenheim, wird zugestimmt.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Parkfriedhof - Aussegnungshalle
Parkfriedhof - Aussegnungshalle

Parkfriedhof

hier: Einbau einer Heizung, Vergabeermächtigung

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2025 Nr. 52 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Konzept und Kosten gem. Punkt 2 der Vorlage werden anerkannt.

2. Der Bürgermeisterermächtigung zur Vergabe gemäß Punkt 3 der Vorlage wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Bebauungsplan „Flattichstraße 1. Änderung“

hier: Deckblattänderung zur Umwandlung einer Spielplatzfläche in Bauland im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) und Billigung des Entwurfs mit Offenlagebeschluss

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2025 Nr. 53 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Planentwurf, gefertigt vom Stadtbauamt vom 15.04.2025 mit Begründung, ebenfalls gefertigt vom Stadtbauamt wird gebilligt.

2. Die Billigung des Entwurfs wird öffentlich bekannt gemacht, der Planentwurf

wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange werden benachrichtigt.

3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Bebauungsplan „Weststadt I, 5. Änderung“

hier: Deckblattänderung zur Umwandlung einer Spielplatzfläche in Bauland im beschleunigten Verfahren (§13a BauGB) und Billigung des Entwurfs mit Offenlagebeschluss

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2025 Nr. 54 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Planentwurf, gefertigt vom Stadtbauamt vom 15.04.2025 mit Begründung, ebenfalls gefertigt vom Stadtbauamt wird gebilligt.

2. Die Billigung des Entwurfs wird öffentlich bekannt gemacht. Der Planentwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange werden benachrichtigt.

3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Bebauungsplan „Weststadt II - 1. Änderung“

hier: Deckblattänderung zur Umwandlung einer Spielplatzfläche in Bauland im beschleunigten Verfahren (§13a BauGB) und Billigung des Entwurfs mit Offenlagebeschluss

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2025 Nr. 56 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Planentwurf, gefertigt vom Stadtbauamt vom 15.04.2025 mit Begründung, ebenfalls gefertigt vom Stadtbauamt wird gebilligt.

2. Die Billigung des Entwurfs wird öffentlich bekannt gemacht. Der Planentwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange werden benachrichtigt.

3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Bebauungsplan „Nahe Weinbergstraße – 2. Änderung“

hier: Deckblattänderung zur Umwandlung einer Spielplatzfläche in Bauland im beschleunigten Verfahren (§13a BauGB) und Billigung des Entwurfs mit Offenlagebeschluss

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2025 Nr. 55 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Planentwurf, gefertigt vom Stadtbauamt vom 15.04.2025 mit Begründung, ebenfalls gefertigt vom Stadtbauamt wird gebilligt.

2. Die Billigung des Entwurfs wird öffentlich bekannt gemacht. Der Planentwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange werden benachrichtigt.

3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Bebauungsplan „Eberhardstraße 1. Änderung“

hier: Deckblattänderung zur Umwandlung einer Spielplatzfläche in Bauland im beschleunigten Verfahren (§13a BauGB) und Billigung des Entwurfs mit Offenlagebeschluss

Nach Abschluss der Beratungen in den Ausschüssen fasste der Gemeinderat zur Vorlage 2025 Nr. 63 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Planentwurf, gefertigt vom Stadtbauamt vom 15.04.2025 mit Begründung, ebenfalls gefertigt vom Stadtbauamt wird gebilligt.

2. Die Billigung des Entwurfs wird öffentlich bekannt gemacht. Der Planentwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange werden benachrichtigt.

3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Verschiedenes

Herr Kenngott erklärte auf entsprechende Nachfragen aus dem Gremium zu der Zusatzbeschilderung „Fahrradstraße“, dass er nach der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses die Zusatzbeschilderung „Krafträder und mehrspurige Kraftfahrzeuge frei“ angeordnet habe. Der Bauhof habe die Schilder bestellt und werde diese dann nach Erhalt auch unverzüglich anbringen.

Weiterhin erklärte Herr Kenngott, dass das Landratsamt nach der Umsetzung Tempo 30 im Rahmen des Lärmaktionsplans bereits mehrere Geschwindigkeitsmessungen in der Ilsfelder Straße und in der Nordheimer Straße durchgeführt habe. Eine Übersicht der Messungen werde im Lauffener Bote vom 22.05.2025 veröffentlicht. Mit ein paar Ausreißern setze sich die Annahme von Tempo 30 langsam durch.

Anfragen

StR Rieß teilte mit, dass er oft mit Traktoren auf der B27 vom Forchenwald Richtung Herrenäcker fahre. Hier sei ein Schild „Vorsicht – neuer Fahrbahnbelag“ angebracht. Das Schild wäre gefährlich, weil man auf dem Schmalspurschlepper die Fahrzeuge nicht mehr sehen könne.

Bürgermeisterin Pfründer sagte eine Überprüfung zu.

StR Rieß wünschte sich, dass die Stadt auf die Eigentümer der Weinberge zugehe, die nicht bewirtschaftet werden.

Herr Kenngott erklärte, dass teilweise schon jahrelang verstorbene Besitzer eingetragen seien. Es wäre ein großer Aufwand, die wahren Nutzer herauszufinden. Man sei aber dran.