Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 13.06.2025
Reinigungspflicht gilt ganzjährig – auch im Sommer
Nicht nur in der kalten Jahreszeit, sondern auch im Sommer sind Gehwege regelmäßig zu reinigen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Entfernen von Schmutz, Unrat, Unkraut sowie Laub. Wie häufig die Reinigung erfolgen muss, richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf – also danach, was für einen sicheren Fußgängerverkehr und die öffentliche Ordnung erforderlich ist.
Wichtig zu wissen: Ist kein Gehweg vorhanden, muss stattdessen ein Streifen am Fahrbahnrand in einer Breite von mindestens 1,20 Metern sauber gehalten werden. Mit Ihrer regelmäßigen Reinigung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem gepflegten und attraktiven Stadtbild. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe!
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