Virtueller Lauffener Bote

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 23.06.2025

Waldbrand- und Graslandfeuergefahr

Aktuell locken die sommerlichen Temperaturen überall die Menschen nach draußen, wo man sich dann auch auf den vielen Straßenfesten oder zum Grillen trifft. So schön die sommerlichen Temperaturen für viele Menschen sind, so viele Gefahren birgt auch die damit verbundene Trockenheit und Hitze.

Die Stadt Lauffen a.N. weist an dieser Stelle darauf hin, dass im öffentlichen Bereich außerhalb der beiden zugelassenen Grillstellen (Neckarspielplatz beim Minigolf und Abenteuerspielplatz im Brombeerweg) ein grundsätzliche Feuer- und Grillverbot herrscht. Je nach weiterer Entwicklung wird die Stadt Lauffen a.N. dann ggf. ein ausdrückliches Grill- und Feuerverbot im öffentlichen Bereich verfügen müssen.

Zum Schutz unserer Umwelt, also zum Schutz des Waldes und der Grünflächen, bitten wir Sie nachfolgende Punkte zu beachten:

  • Vom 01. März bis 31. Oktober herrscht im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
  • Werfen Sie keine Zigarettenkippen , auch nicht aus dem Auto, in die Landschaft
  • Räumen Sie Ihre Glasflaschen oder Glasscherben auf, denn diese können wie ein Brennglas wirken
  • Stellen Sie keine Fahrzeuge auf Wiesen oder Feldern ab, denn der heiße Motor könnte hier die Fläche entzünden (wegen auf einem Stoppelfeld geparkter Kfz, ist es 2023 in Bad Wimpfen zu einem Flächenbrand gekommen, bei welchem 16 Kfz zerstört worden sind!)
  • Wenn Sie an den genehmigten beiden Grillstellen grillen, achten Sie beim verlassen der Grillstelle darauf, dass die Kohle nicht mehr glüht. Löschen Sie die Feuerstelle mit Wasser ab
  • Halten Sie beim Grillen immer ausreichend Löschmittel bereit
  • Benutzen Sie an den genehmigten Grillstellen ausschließlich die vorhandenen Grilleinrichtungen

Wer mutwillig in verbotenen Bereichen offenes Feuer macht und grillt, muss mit empfindlichen Bußgeldern bzw. Strafen rechnen und mögliche Kosten für den Einsatz der Feuerwehr bezahlen.

Mit der Einhaltung der vorgenannten Punkte und der erforderlichen Vorsicht, dürfte so dem sommerlichen Treiben nichts im Wege stehen. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu einem Brand kommen, unternehmen Sie erste Löschversuche und alarmieren Sie über den Euronotruf 112 unverzüglich die Feuerwehr.