Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 23.06.2025
Waldbrand- und Graslandfeuergefahr
Aktuell locken die sommerlichen Temperaturen überall die Menschen nach draußen, wo man sich dann auch auf den vielen Straßenfesten oder zum Grillen trifft. So schön die sommerlichen Temperaturen für viele Menschen sind, so viele Gefahren birgt auch die damit verbundene Trockenheit und Hitze.
Die Stadt Lauffen a.N. weist an dieser Stelle darauf hin, dass im öffentlichen Bereich außerhalb der beiden zugelassenen Grillstellen (Neckarspielplatz beim Minigolf und Abenteuerspielplatz im Brombeerweg) ein grundsätzliche Feuer- und Grillverbot herrscht. Je nach weiterer Entwicklung wird die Stadt Lauffen a.N. dann ggf. ein ausdrückliches Grill- und Feuerverbot im öffentlichen Bereich verfügen müssen.
Zum Schutz unserer Umwelt, also zum Schutz des Waldes und der Grünflächen, bitten wir Sie nachfolgende Punkte zu beachten:
- Vom 01. März bis 31. Oktober herrscht im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
- Werfen Sie keine Zigarettenkippen , auch nicht aus dem Auto, in die Landschaft
- Räumen Sie Ihre Glasflaschen oder Glasscherben auf, denn diese können wie ein Brennglas wirken
- Stellen Sie keine Fahrzeuge auf Wiesen oder Feldern ab, denn der heiße Motor könnte hier die Fläche entzünden (wegen auf einem Stoppelfeld geparkter Kfz, ist es 2023 in Bad Wimpfen zu einem Flächenbrand gekommen, bei welchem 16 Kfz zerstört worden sind!)
- Wenn Sie an den genehmigten beiden Grillstellen grillen, achten Sie beim verlassen der Grillstelle darauf, dass die Kohle nicht mehr glüht. Löschen Sie die Feuerstelle mit Wasser ab
- Halten Sie beim Grillen immer ausreichend Löschmittel bereit
- Benutzen Sie an den genehmigten Grillstellen ausschließlich die vorhandenen Grilleinrichtungen
Wer mutwillig in verbotenen Bereichen offenes Feuer macht und grillt, muss mit empfindlichen Bußgeldern bzw. Strafen rechnen und mögliche Kosten für den Einsatz der Feuerwehr bezahlen.
Mit der Einhaltung der vorgenannten Punkte und der erforderlichen Vorsicht, dürfte so dem sommerlichen Treiben nichts im Wege stehen. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu einem Brand kommen, unternehmen Sie erste Löschversuche und alarmieren Sie über den Euronotruf 112 unverzüglich die Feuerwehr.
Weitere Artikel:
- Unerlaubtes Abbrennen eines Feuerwerks - Gesetzgeber sieht hohe Strafen vor!
- Auch beim Freibadbesuch gilt die Straßenverkehrsordnung!
- Hinweis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Personenfernverkehr (§ 42 WaffG)
- Bau- und Umweltausschuss
- Ab sofort im Bürgerbüro verfügbar: Selbstbedienungsgerät für digitale Lichtbilder
- Reinigungspflicht gilt ganzjährig – auch im Sommer
- Trinkwasserhärte im Lauffener Stadtgebiet
- Tierheime sind überfüllt – Lassen Sie Ihre Katzen kastrieren
- Dringender Hinweis - Weinberge und landwirtschaftliche Flächen nicht verwildern lassen
- Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal
- Geschwindigkeitsmessungen des Landkreises
- Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbotszonen und Kontrollbefugnis
- Wichtiger Hinweis zum Waffen- und Messerverbot auf öffentlichen Veranstaltungen
- Laufen Ihre Ausweisdokumente bald ab?
- Neue Sirenenanlagen für das Stadtgebiet
- Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!" über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
- Der Hund - der beste Freund des Menschen
- Asiatische Tigermücke
- Vermeidung von ruhestörendem Lärm
- Kein Hundekot auf Feldern und Wiesen - Bitte Rücksicht nehmen
- Sommerzeit auf Häckselplatz und Recyclinghof
- Annahme von Rasenschnitt und Laub auf Häckselplätzen ab 1. März
- Sperrung der Fußgängerquerung an der Bahnstrecke Richtung Nordheim
- Grün- und Heckenwuchs
- TransnetBW kündigt Kartierungsarbeiten an
- Citybus – Neuer Fahrplan ab 01.01.2025