Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 23.06.2025
Auch beim Freibadbesuch gilt die Straßenverkehrsordnung!
Es ist bedauerlich, dass jedes Jahr erneut darauf hingewiesen werden muss: Auch rund um das Lauffener Freibad ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
Gerade an heißen Sommertagen zieht es viele ins kühle Nass. Doch bevor der Badespaß beginnt, sollte unbedingt darauf geachtet werden, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken. Die rund um das Freibad aufgestellten Verbotsschilder haben ihren guten Grund: Sie sichern unter anderem die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienste und die DLRG.
Auch die örtliche Landwirtschaft leidet immer wieder unter falsch geparkten Fahrzeugen. Diese blockieren Zuwegungen zu Feldern und Rebflächen – das erschwert die Bewirtschaftung enorm oder macht sie sogar unmöglich.

Das Foto vom 22.06.2025 zeigt eine kritische Stelle: Hier hätte kein Rettungsfahrzeug mehr durchfahren können. Im Ernstfall – etwa bei einem medizinischen Notfall – hätte das dramatische Folgen. Der Kommunale Ordnungsdienst muss hier deshalb entsprechende Kontrollen durchführen was dann recht hohe Bußgelder zur Folge haben könnte. Helfen Sie mit, dass dies nicht sein muss und genießen Sie und Ihre Liebsten hierfür lieber ein Kaltgetränk oder ein Eis beim Freibadkiosk.
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