Virtueller Lauffener Bote

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 23.06.2025

Unerlaubtes Abbrennen eines Feuerwerks - Gesetzgeber sieht hohe Strafen vor!

In der Nacht von Samstag, 21. Juni, auf Sonntag, 22. Juni 2025, wurde gegen Mitternacht in Lauffen am Neckar ein nicht genehmigtes Feuerwerk abgebrannt. Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb des Jahreswechsels grundsätzlich verboten ist und mit erheblichen Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Besonders problematisch: Das Feuerwerk wurde trotz der derzeit hohen Waldbrandgefahr infolge anhaltender Hitze und Trockenheit gezündet. Die verantwortliche Person hat damit eine erhebliche Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt billigend in Kauf genommen.

Nach aktueller Rechtslage dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – also klassisches Silvesterfeuerwerk – ausschließlich in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gezündet werden. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung, auf deren Erteilung kein Rechtsanspruch besteht. Pyrotechnische Gegenstände höherer Kategorien wie F3, F4, T2 oder P2 bleiben auch mit Genehmigung untersagt.

Die Stadt Lauffen a.N. erteilt Ausnahmegenehmigungen nur noch in besonders begründeten Fällen – beispielsweise bei runden Geburtstagen ab dem 80. Lebensjahr, besonderen Firmenjubiläen oder städtischen Festveranstaltungen. Umwelt-, Tier- und Lärmschutz stehen hierbei klar im Vordergrund. Das unerlaubte Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb des erlaubten Zeitraums kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Der Einsatz nicht zugelassener Pyrotechnik – wie etwa sogenannter „Polen-Böller“ – kann sogar mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Bei konkreter Gefährdung von Personen oder erheblichem Sachwert drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Kommt es infolge eines illegalen Feuerwerks zu einem Einsatz der Feuerwehr, sind die Kosten für den Einsatz ebenfalls vom Verursacher zu tragen.

Die Stadt Lauffen a.N. appelliert daher eindringlich an die Bevölkerung, auf nicht genehmigte Feuerwerke zu verzichten – aus Rücksicht auf Umwelt, Sicherheit und das Gemeinwohl.