Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 30.06.2025
Die Fahrradachse von der Brückenstraße bis zur Schulstraße ist nun in Betrieb
Der Gemeinderat der Stadt Lauffen a.N. hatte die Stadtverwaltung Lauffen a.N. damit beauftragt, eine Radachse zwischen Städtle und Innenstadtbereich zu schaffen, um auch für den Schülerradverkehr eine sichere Wegführung anbieten zu können. Vor dem Hintergrund, der fehlenden Verkehrsflächen und der Topographie, kein leichtes Projekt. Mit Beteiligung eines Verkehrsingenieurbüros, der Verkehrspolizei Heilbronn, der Kreisverkehrswacht Heilbronn und verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung und des Gemeinderates Lauffen a.N., konnte dann die Umsetzung angegangen werden, welche zudem auch vom Land Baden-Württemberg gefördert worden ist.
Die Radachse verläuft nun grob geschildert vom Städtle kommend, von der Brückenstraße (Fahrradstraße), der Stuttgarter Straße (Tempo 20 Zone), Friedhofstraße, Körnerstraße (Gehweg mit Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“) in die Schulstraße (Fahrradstraße). Von der Schulstraße in Richtung Städtle, geht es dann über die Lange Straße (Tempo 20 Zone), Stuttgarter Straße wieder in die Brückenstraße (Fahrradstraße).
Die Brückenstraße ist durch VZ 244.1 StVO / VZ 244.2 StVO als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ gekennzeichnet. Weiter darf in der Brückenstraße nur innerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen geparkt werden. In der Stuttgarter Straße werden die Radfahrenden dann auf Höhe des Alten Friedhof auf den Gehweg geleitet und über die Friedhofstraße (Zufahrt von der Stuttgarter Straße mit Kfz nicht erlaubt) in Richtung Körnerstraße geführt. Dort darf der Gehweg dann nur mit dem Fahrrad in Richtung Schulstraße genutzt werden. Von der Schulstraße in Richtung Friedhof, muss der Radverkehr die Fahrbahn der Körnerstraße benutzten. Die Schulstraße ist dann für den Radverkehr vorfahrtsberechtigt zwischen Körnerstraße, Lange Straße, Ulrichstraße und Seugenstraße als Fahrradstraße (VZ. 244.1 StVO / VZ 244.2 StVO) mit Zusatzbeschilderung „Krafträder und mehrspurige Kraftfahrzeuge frei“ ausgewiesen.

Die Vorfahrtsregelung Schulstraße / Körnerstraße ist zudem mit VZ 205 StVO (Vorfahrt gewähren) und VZ 301 StVO (Vorfahrt) beschildert. Der vorfahrtsberechtigte Knotenpunkt ist zudem mit einer Rotmarkierung versehen.
Am Brückenplatz wurde ein Rastplatz mit einem Trinkbrunnen und einer Reparaturstele angelegt. Leider konnte der Trinkbrunnen am neu gestalteten Brückenplatz trotz der hohen Temperaturen immer noch nicht in Betrieb genommen werden, da die Baufirma hier mit dem Hersteller seit geraumer Zeit versucht, technische Mängel zu klären. Auch die neu versetzten, mangelhaften Stufen zur Brückenstraße müssen von der Baufirma repariert werden, die hier auf Ersatzteile mit langen Lieferzeiten wartet. Beide Punkte sind für die Stadt als Auftraggeber sehr ärgerlich, liegen aber im Verantwortungsbereich der Baufirma.
Wichtige Hinweise zur Fahrradstraße (VZ 244.1 StVO / 244.2 StVO): Fahrradstraßen sind dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist - hier: Brückenstraße „Anlieger frei“ und in der Schulstraße „Krafträder und mehrspurige Kraftfahrzeuge frei“. Häufig wird so der Verkehr anderer Fahrzeuge nur für Anlieger oder nur in einer Fahrtrichtung zugelassen (Einbahnstraße), siehe Brückenstraße. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Radfahrer haben auf Fahrradstraßen das Recht, jederzeit nebeneinander zu fahren – auf anderen Straßen gilt das nur, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Fahrradfahrern zu vermeiden.
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