Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 03.07.2025
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Heilbronn zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Heilbronn vom 03.07.2025
Auszugsweise:
1. Der wasserrechtliche Gemeingebrauch nach § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes
(WHG) in Verbindung mit § 20 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg
(WG) ist an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) in alien Gemeinden
des Landkreises Heilbronn für Zwecke der Bewässerung und Beregnung
untersagt. Damit ist jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
für diese Zwecke, gleich auf welche Art und Weise, verboten. Hiervon ausgenommen ist das Schöpfen mit Handgefäßen, Baden, das Fahren mit kleinen
Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft und das schad lose Einbringen von Niederschlagswasser.
Die vollständige Allgemeinverfügung können Sie hier hochladen.
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