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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 14.07.2025

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Deutsche Rentenversicherung
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Ferien- oder Minijob - mit erstem eigenen Geld gleich für später vorsorgen

In Baden-Württemberg stehen die Sommerferien vor der Tür. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die freie Zeit, um mit einem Ferienjob oder Minijob Geld zu verdienen – sei es für den Führerschein, Urlaubspläne oder das erste eigene Konto. Was viele nicht wissen: Neben dem Zusatzverdienst kann dabei auch der Grundstein für die spätere Rente gelegt werden.

Ferienjobs – flexibel und sozialabgabenfrei
Wer als Schülerin oder Schüler in den Ferien arbeitet, wird meist zeitlich begrenzt eingestellt. Diese sogenannte kurzfristige Beschäftigung darf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr umfassen. Die Höhe des Verdienstes ist dabei egal – es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Wichtig für Abiturientinnen und Abiturienten: Nur wer direkt nach dem Schulabschluss ein Studium aufnimmt, kann in den Sommerferien noch als Ferienjobber gelten. Wer hingegen eine Ausbildung oder ein Freiwilliges Jahr beginnt, wird rechtlich nicht mehr als Schülerin oder Schüler eingestuft – für sie kommt nur ein Minijob in Frage.

Minijobs – kleine Abgaben, großer Vorteil
Mit einem Minijob darf das monatliche Einkommen 556 Euro nicht übersteigen. Dafür ist die Dauer der Beschäftigung unbegrenzt. Im Gegensatz zum Ferienjob ist ein Minijob rentenversicherungspflichtig: Der Arbeitgeber zahlt 15 Prozent des Verdienstes, der oder die Beschäftigte 3,6 Prozent. Auf Antrag ist eine Befreiung möglich – doch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät davon ab: Jeder eingezahlte Euro zählt. Bereits mit kleinen Beiträgen erwerben junge Menschen wertvolle Ansprüche – nicht nur für ihre Altersrente, sondern auch für Reha-Leistungen oder eine spätere Erwerbsminderungsrente. Zudem wird ein versicherungspflichtiger Minijob vollständig auf die für eine Altersrente notwendigen Versicherungsjahre angerechnet. Wer langfristig denkt, kann so schon mit 16 Jahren beginnen, Rentenpunkte zu sammeln.

Zeiten für die Rente: Versichert während Freiwilligendienst oder freiwilligem Wehrdienst; Engagement wirkt sich positiv aufs Rentenkonto aus

Junge Menschen können sich nach der Schulzeit vielfältig gesellschaftlich engagieren. Wer beispielsweise ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ) leistet oder am Bundesfreiwilligendienst (BFD) teilnimmt, ist dann in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die kompletten Beiträge dafür trägt der Arbeitgeber, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. Während des freiwilligen Dienstes wird ein Taschengeld gezahlt. Dieses zahlen Arbeitgeber statt eines Gehaltes an die Freiwilligen. Aktuell sind das maximal 644 Euro im Monat, was acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von derzeit 8.050 Euro pro Monat entspricht. Zum Taschengeld kommen ggf. noch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung dazu. Das Taschengeld und der eventuelle geldwerte Vorteil aus den Sachbezügen sind die Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung.

Wer den freiwilligen Wehrdienst (FWD) leistet, bekommt ebenfalls Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese übernimmt aber der Staat. Grundlage hierfür ist ein fiktiver Verdienst, der bei 80 Prozent der sogenannten monatlichen Bezugsgröße liegt. Dieser liegt 2025 bei monatlich 3.745 Euro.

Engagement wirkt sich positiv aufs Rentenkonto aus
Sowohl Freiwilligendienste als auch freiwilliger Wehrdienst wirken sich positiv aufs Rentenkonto aus und sind der erste Schritt, um die allgemeine Wartezeit von fünf Beitragsjahren zu erfüllen.

Information
Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Freiwilligendienste und Rente“ und „Wehrdienst und Rente“. Sie können unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.