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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 29.07.2025 – 30.09.2025
Bitte halten Sie unbebaute Grundstücke im Siedlungsbereich in gepflegtem Zustand
Immer wieder erreichen uns Hinweise und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass unbebaute Grundstücke im Siedlungsbereich verwahrlosen. Diese Vernachlässigung führt nicht selten dazu, dass benachbarte Grundstücke durch Samenflug oder starke Verunkrautung beeinträchtigt werden.
Aufgrund einer Änderung des Landesnaturschutzgesetzes haben die Kommunen bereits seit einiger Zeit keine rechtliche Handhabe mehr, um in solchen Fällen ordnend einzugreifen. Für Nachbarn, die sich durch die Verwilderung gestört fühlen oder deren Grundstücke dadurch beeinträchtigt werden, bleibt in letzter Konsequenz nur der Zivilrechtsweg. Um solche Konflikte zu vermeiden und das nachbarschaftliche Miteinander zu stärken, appellieren wir an alle Eigentümer unbebauter Grundstücke im Siedlungsbereich: Bitte pflegen Sie Ihre Flächen freiwillig, mähen Sie diese regelmäßig ab und halten Sie sie in einem ordentlichen Zustand. Mit diesem Beitrag leisten Sie nicht nur einen wichtigen Teil zur Ortsbildpflege, sondern auch zum respektvollen Zusammenleben in Ihrer Nachbarschaft. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!



