Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 05.08.2025
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Stadt Lauffen am Neckar Bebauungsplan „Eberhardstraße“
Aufstellungsbeschluss und Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Eberhardstraße – 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Gemeinderat der Stadt Lauffen am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB am 21.05.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Eberhardstraße – 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Lauffen am Neckar den Entwurf des Bebauungsplans „Eberhardstraße – 1. Änderung“ gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Lauffen am Neckar beabsichtigt, den bestehenden Bebauungsplan „Eberhardstraße“ zu ändern. Ziel dieser Planung ist die Umwandlung einzelner, öffentlicher Spielflächen in Wohnbaufläche. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Haushaltskonsolidierung der Stadt. In Lauffen am Neckar gibt es eine Vielzahl öffentlicher Spielplätze, von denen einige aufgrund ihres Zustands und ihrer Lage kaum noch genutzt werden. Diese Flächen verursachen jedoch weiterhin hohe Unterhaltungskosten, ohne einen entsprechenden Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu bieten. Durch die Reduzierung nicht zwingend erforderlichen Spielflächen können einerseits Kosten eingespart und andererseits benötigte Wohnbauflächen geschaffen werden. Dabei wird sichergestellt, dass das Spielangebot im gesamten Stadtgebiet weiterhin erhalten bleibt. Die angestrebte Umwandlung der betroffenen Fläche setzt eine Veränderung des Bebauungsplans „Eberhardstraße“ voraus. Mit der Planänderung wird ein Beitrag zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung geleistet. Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Eberhardstraße“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt. Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung durch Diplom-Biologe Dieter Veile wurden keine Hinweise auf das Erfordernis einer Umweltprüfung festgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom
13.08.2025 bis einschließlich 24.09.2025 auf der Homepage der Stadt Lauffen am Neckar unter www.lauffen-a-n.de – Wohnen & Arbeiten / Bauen und Sanieren / Bebauungspläne - öffentlich ausgelegt. Zusätzlich können alle Unterlagen auch in der Zeit vom 13.08.2025 bis einschließlich 24.09.2025 im Rathaus der Stadt Lauffen am Neckar, Rathausstr. 10, 74348 Lauffen am Neckar während der üblichen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an spiethh@lauffen-a-n.de sowie bei Bedarf ergänzend – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Lauffen am Neckar abgegebene werden. Zur Ergebnismitteilung nach Behandlung der Stellungnahme im Gemeinderat ist die Angabe der Anschrift der Verfasser zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
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