Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 18.08.2025
Die deutsche Rentenversicherung informiert: Abgesichert ab Tag eins - Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Auszubildende

Für viele junge Menschen hat in diesen Tagen ein neuer Lebensabschnitt begonnen: die Ausbildung. Egal ob im Büro, in der Werkstatt, im Krankenhaus oder im Dualen Studium – der Start ins Berufsleben ist aufregend. Gut zu wissen: Wer jetzt ins Arbeitsleben einsteigt, ist bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) von Anfang an mit dabei – und das bringt Vorteile.
Schon mit dem ersten Ausbildungsgehalt fließt automatisch ein Teil des Geldes in die gesetzliche Rentenversicherung. Was viele nicht wissen: Normalerweise müssen Versicherte zunächst fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor sie Leistungen erwarten können. Sonderregelungen sorgen dafür, dass Auszubildende schon vom ersten Arbeitstag an in wichtigen Bereichen geschützt sind:
· Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation nach Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit.
· Erwerbsminderungsrente bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
· Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt die Absicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten.
Vorteile fürs ganze Leben – Höherbewertung der Ausbildungszeit
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen sich in jedem Fall. Denn jeder Beitrag zählt für die spätere Rente. Zudem werden bis zu drei Jahre der Ausbildungszeit bei der Rentenberechnung höher bewertet. Das heißt, dass diese Zeit mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller Versicherten in diesem Zeitraum in die Rentenberechnung einfließt. Im Ergebnis kann dies eine höhere Rente bedeuten.
Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung oder in der Broschüre „Tipps für den Berufsstart“ auf www.deutsche-rentenversicherung.de
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