Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 17.11.2025
Winterdienst
Winterdienst
bitte Zufahrt zum Bauhofgelände freihalten
Der Winter steht vor der Tür und der erste Schneefall wird wohl nicht mehr lange auf sich warten lassen. Was die Landschaft verzaubert und Kinder und Wintersportler erfreut, ist jedoch für Autofahrer und oft auch für Fußgänger nicht uneingeschränkt Grund zur Freude. Schnee- und Eisglätte machen den Weg zur Arbeitsstelle oder Schule oft gefährlich und langwierig.
Die Mitarbeiter unseres Bauhofs und der Stadtgärtnerei sind in jedem Winter unermüdlich im Einsatz, um die Straßen, Plätze und Wege von Eis und Schnee zu befreien und ein sicheres Fahren und Gehen für alle Verkehrsteilnehmer möglich zu machen. Der Winterdiensteinsatz für unsere Mitarbeiter beginnt bei Bedarf um 4.30 Uhr morgens, damit die Straßen und Wege zum Einsetzen des Berufsverkehrs bereits frei und gut befahrbar sind.
Wir bitten die Anwohner, so zu parken, dass keine Fahrzeuge die Zufahrt zum Bauhofgelände an der Sonnenstraße und zu den Fahrzeughallen, in denen die Streufahrzeuge untergebracht sind, versperren. Dadurch wird im Ernstfall der Räum- und Streudienst der Stadt Lauffen a.N. stark behindert oder sogar unmöglich gemacht. Bei einem erforderlichen Winterdiensteinsatz können die Mitarbeiter der Stadt nicht kostbare Zeit mit der Suche nach den Haltern der dort abgestellten Fahrzeuge vergeuden, zumal die Anwohner der umliegenden Straßen sicher auch kein Verständnis dafür hätten, wenn städtische Mitarbeiter auf der Suche nach den Haltern der verkehrswidrig geparkten Fahrzeuge mitten in der Nacht an der Tür klingeln.
Um einen reibungslosen Ablauf der Arbeit des städtischen Winterdienstes zu ermöglichen, bitten wir daher alle Fahrzeugbesitzer darauf zu achten, die Zufahrt zum Bauhofgelände, das Gelände selbst, sowie die Zufahrt zu den Streusalzsilos frei zu halten. Parkmöglichkeiten gibt es im Bereich der Innenstadt z.B. in der Mittlere Straße, Lange Straße.
Außerdem bitten wir alle Autofahrer, ihre Fahrzeuge möglichst so abzustellen, dass für die Räum- und Streufahrzeuge eine ausreichende Durchfahrtsmöglichkeit bleibt. Der Schneepflug hat eine Breite von 3,50 m. Bitte denken Sie beim Parken am Straßenrand, insbesondere an schmalen Straßen daran, eine entsprechend breite Fahrspur für die Räumfahrzeuge frei zu lassen.
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