Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 01.12.2025
Fördermittel für Kleinprojekte zum Erhalt des Steillagenweinbaus und der Kulturlandschaft sind freigegeben
Freude über den Beginn der neuen Projektphase

Zur Förderung von Kleinprojekten, die dem Erhalt des Steillagenweinbaus und der Weinkulturlandschaft dienen, haben elf Kommunen und der Landkreis Ludwigsburg 2020 den Verein „Regionalentwicklung Neckarschleifen“ gegründet. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, das Förderprogramm Regionalbudget zu nutzen. Das Regionalbudget für Kleinprojekte wird seit 2025 zu 90% durch das Land Baden-Württemberg finanziert.
Die Förderung der terrassierten Steillagen aus dem Regionalbudget hat wie in den vergangenen Jahren das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zugesagt. Anträge für Kleinprojekte müssen bis 08.01.2026 bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein.
Diese Projekte werden gefördert
Der Verein fördert investive Projekte zum Erhalt der Weinsteillagen entsprechend der Ziele des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts „ILEK- Neckarschleifen“ aus den Themenfeldern
- Steillagenweinbau als kulturelles Erbe und Imageträger der Region: Steillagenweine profilieren
- die Wein-Kultur-Landschaft Neckarschleifen als Erlebnisraum und Tourismusdestination ausbauen
- Weinbergterrassen mit neuer Zukunft – innovative Nutzungen und Perspektiven für brachfallende Steillagen
- das Kulturerbe als Gemeinschaftsaufgabe – Bewusstsein schaffen und Partner finden.
Für eine Förderung bewerben können sich juristische und natürliche Personen die Ihren Geschäftssitz oder Ihren Wohnsitz im ILE-Gebiet haben.
Weitere informationen sowie den Projektantrag können Sie hier erhalten.
Weitere Vorgaben für die Projekteinreichung
Die Investition muss innerhalb der Gemarkung der folgenden Mitgliedskommunen umgesetzt werden: Benningen am Neckar, Besigheim, Bönnigheim, Freiberg am Neckar, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Lauffen am Neckar, Mundelsheim und Walheim. Die Projekte mit einer Netto-Investitionssumme zwischen 2.500 € und 20.000 € müssen im Jahr 2026 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von rund 167.000 € zur Verfügung.
Einsendeschluss für den Kurzantrag inkl. Projektbeschreibung und grober Kostenschätzung ist der 08.01.2026. Die Unterlagen müssen zwingend per Mail an die untenstehende Mailadresse gesendet werden. Den vollständigen Antrag inklusive Projektbeschreibung, die Genehmigungen anderer Behörden, Angebote sowie eine detaillierte Kostenschätzung müssen bis spätestens 02.02.2026 beim Verein, ebenfalls per Mail eingereicht werden. Aufgrund der verzögerten Auszahlung der Fördermittel wird es keinen Kurzantrag wie in den vergangenen Jahren geben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle telefonisch unter 07141/144-43365 oder per E-Mail an
regionalentwicklung-neckarschleifen@landkreis-ludwigsburg.de
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