Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 15.12.2025
Wichtige Hinweise zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk
In der Silvesternacht werden traditionell Feuerwerkskörper abgebrannt, um die „bösen Geister“ zu vertreiben und um das neue Jahr laut und farbenfroh zu begrüßen. Doch hierbei gilt es, auch entsprechende gesetzliche Regelungen einzuhalten.
So dürfen Feuerwerkskörper nur im Zeitraum von 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen zudem nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder diesen überlassen werden. Ebenso gilt, dass Personen unter 18 Jahren nicht eigenständig Feuerwerkskörper der Klasse II abbrennen dürfen. Das Gesetz regelt weiter, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen nur am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres erlaubt ist (gilt nicht für die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis).
Wenn Sie pyrotechnische Gegenstände erwerben, achten Sie dringend darauf, dass Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper mit einer Kennzeichnung und Freigabe des Bundesamt für Materialforschung (BAM) kaufen. Nicht geprüfte pyrotechnische Artikel aus dem Ausland (z.B. die sogenannten „Polen-Böller“) stellen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar und sind daher verboten! Weiter der dringende Hinweis, dass mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (PTB-Waffen), aus welchen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, nur innerhalb eines eingegrenzten Grundstücks durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung geschossen werden darf. Im öffentlichen Bereich gilt hier ein Verbot. Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Vorschriften können empfindliche Bußgelder oder gar Strafverfahren zur Folge haben. Weiter müssen die Verursacher von Schäden zusätzlich mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen. Wird sind uns da doch alles sicherlich einig, dass dies nicht sein muss.
Beachten Sie bitte beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen darauf, dass das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Kinderheimen nicht erlaubt ist! Weiter dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht im Bereich von Fachwerkshäusern abgebrannt werden! Beachten Sie bitte auch die Bevölkerungsinfos „Silvester -Sicherheitstipps“ auf der Homepage der Feuerwehr Lauffen a.N. unter https://www.lauffen.de/website/de/leben/feuerwehr/bevoelkerungsinfos , um einen sicheren und unbeschwerten Jahreswechsel feiern zu können.
Denken Sie beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenstände bitte auch an die vielen Wildtiere und Haustiere, welche durch den Lärm der Feuerwerkskörper aufgeschreckt werden. Leider kommen jährlich viele Tiere durch die Auswirkungen von Feuerwerken zu Tode, was sicherlich nicht sein muss. Nehmen Sie daher auch hier Rücksicht.
Wir wünsche Ihnen, Ihren Familien einen guten Start in ein gesundes, friedliches und erfolgreiches Jahr 2026.
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