Virtueller Lauffener Bote

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 15.12.2025

Bekanntmachung der Stadt Lauffen am Neckar

Bebauungsplan „Muglerpark – 1. Änderung“, Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs zur Offenlage im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch, Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen

Der Gemeinderat der Stadt Lauffen am Neckar hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 10.12.2025 dem Aufstellungsbeschlusses des folgenden Bebauungsplans beschlossen und gleichzeitig dem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt: „Muglerpark – 1. Änderung“. Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient,

Übersichtsplan
Übersichtsplan

wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Änderung ist im Lageplan des Stadtbauamts Lauffen am Neckar vom 21.11.2025 umgrenzt und umfasst die Flurstücke Nr. 8986/5, 8989/1, 8967, 8999/15, 8999/16, 9001/6– siehe Übersichtsplan.

Planungsziel

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Muglerpark“ von 2002 soll in zwei Teilbereichen geändert werden, um im nördlichen Änderungsbereich die planungsrechtliche Zulässigkeit für ein Wohnbauvorhaben auf bisher als Grünfläche ausgewiesenen Flächen sowie im südlichen Änderungsbereich für die Zulässigkeit von Nebenanlagen in Form von Pool/Teich in bisher ausgewiesenen Baufenstern für Gebäude zu ermöglichen.

Abgrenzungsplan Muglerpark 1. Änderung
Abgrenzungsplan Muglerpark 1. Änderung

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend für den Bebauungsplan sind:

· Abgrenzungsplan vom 21.11.2025

· Entwurf Planzeichnung mit Darstellung der Änderungsbereiche sowie textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 21.11.202

· Entwurf Begründung vom 21.11.2025

· Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vom Oktober 2025 (Dieter Veile)

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Veröffentlichung des Entwurfs

Die oben genannten maßgebenden Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.01.- 10.02.2025 im Internet veröffentlicht und können unter https://www.lauffen.de/website/de/wohnen_und_arbeiten/bauen_und_sanieren/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplanverfahren abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Lauffen am Neckar, Stadtbauamt, Rathausstraße 10, Raum 30 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Stadtbauamtes erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07133-106-36). Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an info@lauffen-a-n.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Lauffen am Neckar personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Lauffen am Neckar unter https://www.lauffen.de/website/de/impressum/datenschutz.

Lauffen am Neckar, 15.12.2025

Stadt Lauffen am Neckar

Bürgermeisteramt

gez. Bürgermeisterin

Sarina Pfründer