Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 08.01.2026
Parkfriedhof Lauffen a.N. – Information zu den Gestaltungsvorschriften
Auf dem Parkfriedhof wurden Gräber ermöglicht, die den Pflegeaufwand für die Nutzungsberechtigten und die Angehörigen vermeiden. Hierzu gehören die Abteilungen der Urnenstelen, der Urnengräber unter Bäumen, der Sargrasengräber und die der anonymen Gräber. In der Friedhofssatzung der Stadt Lauffen a. N. ist geregelt, dass eine gärtnerische Gestaltung solch eines Grabes grundsätzlich nicht zulässig ist, hierzu zählt auch das Ablegen von Blumenschmuck, Kränze, Lichter, Vasen, Steinen, Kerzen und dergleichen.
In den Wochen direkt nach der Beisetzung und aus Anlässen wie z.B. Allerheiligen oder Weihnachten kann zum Gedenken gerne eine Kerze oder Ähnliches abgelegt werden, jedoch nur vorübergehend. Diese Dinge sind alsbald wieder von den Nutzungsberechtigten zu entfernen, sodass keine Ansammlung verschiedener Dekoelementen an den Gräbern vorzufinden ist. Sollte die Abräumung nicht zeitnah erfolgen, ist die Stadtverwaltung gezwungen, die Elemente zu entfernen, da die durch den Bauhof durchzuführende Grünlandpflege hierdurch wesentlich erschwert wird und mit einem zusätzlichen Zeitaufwand verbunden ist.

Um gemeinsam mit uns darauf hinzuwirken, dass diese Abteilungen des Parkfriedhofes ihren eigenen, unberührten Charakter behalten, bitten wir um Ihre Mitwirkung, die Vorgaben der Friedhofssatzung einzuhalten.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe in dieser Angelegenheit bedanken wir uns bereits jetzt recht herzlich. Die Friedhofssatzung ist auf der städtischen Homepage unter www.lauffen.de/Wohnen & Arbeiten/ Friedhöfe oder mit einem Klick hier einsehbar.
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