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Archiv: Landratsamt Heilbronn

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Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 16.01.2026 – 20.02.2026

Das Landratsamt informiert:

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Kreiswahlausschuss zur Landtagswahl

Alle Wahlvorschläge für den 8. März zugelassen

In seiner Sitzung am Freitag, 9. Januar 2026, hat der Kreiswahlausschuss unter Leitung von Landrat Norbert Heuser als Kreiswahlleiter alle Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 8. März zugelassen, die bis zur Einreichungsfrist am 23. Dezember 2025, 18 Uhr, für die Wahlkreise 19 (Eppingen) und 20 (Neckarsulm) eingegangen waren. Sowohl die neun Vorschläge für den Wahlkreis 19 als auch die zehn für den Wahlkreis 20 entsprachen den gesetzlichen Vorgaben.

Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Diese wiederum richtet sich nach der Zahl der gültigen Zweitstimmen, die die Parteien bei der letzten Landtagswahl landesweit erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Namen der Parteien an. Im Anschluss hieran folgen sonstige Parteien in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Namen.

Im nächsten Schritt werden die zugelassenen Wahlvorschläge amtlich bekanntgemacht. Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 15. Februar. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen, um das Wählerverzeichnis überprüfen zu lassen.

Bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.

Präventivmaßnahmen weiterhin gültig

Stallpflicht für Geflügel in Stadt- und Landkreis endet

Die seit 12. November 2025 gültige Aufstallpflicht zum Schutz der Geflügelbestände im Stadt- und Landkreis Heilbronn endet mit Ablauf des 15. Januar 2026. Eine Verlängerung ist nicht notwendig, da seit dem 19. Dezember bei keinem weiteren aufgefundenen toten Wildvogel im Landkreis das Geflügelpestvirus nachgewiesen werden konnte. Im Stadtgebiet Heilbronn gab es keine nachgewiesene Infektion. Die Tiere können daher ab Freitag, 16. Januar, wieder im Freien gehalten werden.

„Dennoch sollten alle Halter unbedingt weiterhin Sorgfalt walten lassen und ihr Geflügel durch Biosicherheitsvorkehrungen vor einer Einschleppung der Geflügelpest in ihren Bestand schützen“, betont Dr. Stephanie Beker-Hess, Leiterin des Veterinäramtes des Landratsames Heilbronn.

Die in der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) aufgeführten präventiven Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin gültig und zu beachten. Die Allgemeinverfügung ist online abrufbar unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Oeffentl_Bekanntmachungen/2023-01-18_AV_Biosicherheit-Gefl%C3%BCgel.pdf

Weitere Informationen zur Geflügelpest, einschließlich Checklisten zur Überprüfung der Biosicherheit und zur aktuellen Geflügelpestlage in Deutschland gibt es auf den Homepages des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ und des MLR unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe.

Neues Abfallsystem im Landkreis Heilbronn: Fragen und Antworten

Zum Jahreswechsel hat der Landkreis Heilbronn sein Angebot bei der Abfallentsorgung erweitert und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne neu eingeführt. In der öffentlichen Diskussion hat dies zuweilen zu Missverständnissen oder Fehlinformationen geführt. Im Folgenden gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Heilbronn Antworten:

· Lieferung der bestellten Abfallbehälter

  • Rest- und Biomülltonnen sowie auch die neu eingeführten Gelben Tonnen, die fristgerecht bis zum 1. September 2025 beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Heilbronn bestellt wurden, sind ausgeliefert.
  • Für Behälter, die bis 9. Januar bestellt und bereits im System erfasst waren, ist die Verteilung bis 31. Januar 2026 geplant. Tonnen, die danach bestellt wurden, werden ab Februar 2026 verteilt. Ebenso erfolgt der Tausch von bereits neu ausgelieferten Behältern ab Februar.

· Erreichbarkeit per E-Mail beziehungsweise Telefon

  • Derzeit geht beim Landratsamt eine immense Zahl an E-Mails und Anrufen ein. Die Erreichbarkeit der Servicehotline ist dadurch leider stark eingeschränkt, eine Rückmeldung auf E-Mails nur verzögert möglich. Grund sind neben kurzfristigen Neu- und Nachbestellungen insbesondere der zuletzt häufige Wunsch nach Umbestellung (z.B. 60- statt 120-Liter-Tonne).
  • Die Teams des Landratsamts arbeiten mit Nachdruck daran, alle Anfragen abzuarbeiten und Bestellungen aufzunehmen.
  • Lieferung von Restmüll- und Biotonnen sowie deren Nach- und Umbestellung, Reklamation, Stornierung usw. sind über das AWB-Kundenportal unter www.aw-landkreis-heilbronn. de möglich.

· Leerungsrhythmus

Zwölf Mindestleerungen bedeuten nicht, dass die Restmülltonne nur noch alle vier Wochen geleert werden kann. Denn pro Jahr werden nach wie vor 26 Leerungs-termine angeboten – diese können nach eigenem Ermessen in Anspruch genommen werden.

  • Übrigens: Mit der Einführung der kostenfreien Gelben Tonne wird die bei den Gebühren künftig leerungsabhängige Restmülltonne wirklich zu einer „Rest“-Tonne, da ein Teil der bisherigen Wertstoffe über die Gelbe Tonne entsorgt werden kann. Leider haben zu viele Haushalte bisher Leichtver-packungen nicht über den Recyclinghof, sondern über den Restmüll entsorgt.
  • An den Leerungsintervallen bei den Biotonnen ändert sich nichts. Die Grundstücke werden alle zwei Wochen angefahren, im Sommer weiterhin sogar jede Woche. Die Gebühr für die Biotonne ist weiterhin nicht an die Zahl der Leerungen gekoppelt.

· Der Landkreis verdient NICHT an den Abfall-Gebühren

Im kommunalen Abfallrecht gilt der Grundsatz der Kosten-deckung: Die von den Nutzern zu zahlenden Abfallgebühren dürfen nur die Kosten der kommunalen Abfallentsorgung decken – nicht darüber hinaus. Der Abfallwirtschaftsbetrieb darf dauerhaft weder Überschüsse noch Defizite erzeugen.

  • Hätte man nicht einfach die vorhandenen Tonnen bechippen können?
  • Die bisherigen Behälter mit einem Chip zu versehen, ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll: Dem Landkreis Heilbronn gehören die Behälter nicht. Um fremde Behälter zu bechippen, gibt es keine rechtliche Handhabe. Auch logistisch wäre eine Nachbechippung schwierig. Die Behälter müssten für diese Aktion bereitstehen und dann dem richtigen Grundstück zugeordnet werden. Da es bisher keine Behälterverwaltung gab, ist diese Zuordnung gar nicht möglich. Aufgrund der hohen Kosten wäre diese Vorgehensweise zudem nicht wirtschaftlich.

· „Wilder Müll“ wird durch Umstellung NICHT mehr

  • Für einen Anstieg wilder Müllablagerungen durch die Umstellung gibt es keinen Beleg. Vielmehr soll die Gebühren-gestaltung zu einer Reduzierung beitragen. Denn durch die zwölf „Mindestleerungen“ pro Jahr gibt es – anders als früher – keinen Anreiz mehr, seinen Abfall an den Kosten für eine ganzjährige „Müllmarke“ vorbei zu schmuggeln. Zudem kann durch die Behälterverwaltung sichergestellt werden, dass alle Grundstücke und Betriebe mit Mülltonnen ausgestattet sind.

· Lässt die Recyclingqualität nach, weil die Leichtstoff-verpackungen alle in einem Behälter landen?

  • Sortieranlagen sind heute deutlich leistungsfähiger. So kann das Vorsortieren, das bisher über die Recyclinghöfe erfolgte, nun in den Sortieranlagen erfolgen. Durch die haushaltsnahe Erfassung werden deutlich mehr Wertstoffe gesammelt, die so der Wiederverwertung zugeführt werden können.

Die Umstellung und die damit verbundene Verteilung von über 350 000 Tonnen sind ein immenser Kraftakt. Herzlichen Dank an alle, die dazu beitragen, dass dies gemeinsam gelingt!