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Landratsamt Heilbronn

Landratsamt Heilbronn | Kast, Ingrid | 16.01.2026

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Kreiswahlausschuss zur Landtagswahl

Alle Wahlvorschläge für den 8. März zugelassen

In seiner Sitzung am Freitag, 9. Januar 2026, hat der Kreiswahlausschuss unter Leitung von Landrat Norbert Heuser als Kreiswahlleiter alle Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl am 8. März zugelassen, die bis zur Einreichungsfrist am 23. Dezember 2025, 18 Uhr, für die Wahlkreise 19 (Eppingen) und 20 (Neckarsulm) eingegangen waren. Sowohl die neun Vorschläge für den Wahlkreis 19 als auch die zehn für den Wahlkreis 20 entsprachen den gesetzlichen Vorgaben.

Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten. Diese wiederum richtet sich nach der Zahl der gültigen Zweitstimmen, die die Parteien bei der letzten Landtagswahl landesweit erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Namen der Parteien an. Im Anschluss hieran folgen sonstige Parteien in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Namen.

Im nächsten Schritt werden die zugelassenen Wahlvorschläge amtlich bekanntgemacht. Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 15. Februar. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich mit seiner Wohnortgemeinde in Verbindung setzen, um das Wählerverzeichnis überprüfen zu lassen.

Bei der Landtagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.

Präventivmaßnahmen weiterhin gültig

Stallpflicht für Geflügel in Stadt- und Landkreis endet

Die seit 12. November 2025 gültige Aufstallpflicht zum Schutz der Geflügelbestände im Stadt- und Landkreis Heilbronn endet mit Ablauf des 15. Januar 2026. Eine Verlängerung ist nicht notwendig, da seit dem 19. Dezember bei keinem weiteren aufgefundenen toten Wildvogel im Landkreis das Geflügelpestvirus nachgewiesen werden konnte. Im Stadtgebiet Heilbronn gab es keine nachgewiesene Infektion. Die Tiere können daher ab Freitag, 16. Januar, wieder im Freien gehalten werden.

„Dennoch sollten alle Halter unbedingt weiterhin Sorgfalt walten lassen und ihr Geflügel durch Biosicherheitsvorkehrungen vor einer Einschleppung der Geflügelpest in ihren Bestand schützen“, betont Dr. Stephanie Beker-Hess, Leiterin des Veterinäramtes des Landratsames Heilbronn.

Die in der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) aufgeführten präventiven Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin gültig und zu beachten. Die Allgemeinverfügung ist online abrufbar unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/Oeffentl_Bekanntmachungen/2023-01-18_AV_Biosicherheit-Gefl%C3%BCgel.pdf

Weitere Informationen zur Geflügelpest, einschließlich Checklisten zur Überprüfung der Biosicherheit und zur aktuellen Geflügelpestlage in Deutschland gibt es auf den Homepages des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ und des MLR unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe.