Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 14.01.2026
Änderungen im Gaststättengesetz
Seit 01.01.2026 findet sowohl für das stehende Gaststättengewerbe (früher Gaststättenerlaubnis), wie auch für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass (früher Gestattung), das Landesgaststättengesetz Anwendung. Hierdurch ergeben sich Änderungen für die Anmeldung eines stehenden Gaststättengewerbes (z.B. Restaurant, Kneipe, Cafe, etc.), für die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass (z.B. Vereinsfeste, Straßenfeste, Weihnachtsmärkte, etc.), aber auch für die Anzeige von Straußen-/Besenwirtschaften oder für die Anzeige eines Gaststättengewerbes im Reisegewerbe aus besonderem Anlass.
Die Anmeldungen bzw. Anzeigen sind an bestimmte Fristen gebunden. Für ein stehendes Gaststättengewerbe muss hier grundsätzlich auch ein Unterrichtungsnachweis einer IHK aus Baden-Württemberg vorgelegt werden.
Auf der Homepage der Stadt Lauffen a.N. finden Sie unter https://www.lauffen.de/website/de/virtuelles_rathaus/formulare, die entsprechenden Informationen (Factsheet) des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, zum Landesgaststättengesetz für Gewerbetreibende und auch das Formular für die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass.
Sofern Sie einen Gaststättenbetrieb anmelden oder ein Vereinsfest, etc. ausrichten wollen, nehmen Sie sich bitte die Zeit, und lesen das Factsheet durch. Für Fragen stehen Ihnen die Kollegen der Gaststättenbehörde im Bürgerbüro Lauffen a.N. gerne zur Verfügung.
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