Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 20.01.2026
Brennholzversteigerung am 21. Februar in Untergruppenbach

Zur Besichtigung der Lose ist das Befahren der Waldwege mit einer max. Geschwindigkeit von 30 km/h auf eigene Verantwortung erlaubt. Auf Waldbesucher und Absperrungen ist besonders zu achten.
Bei der Aufarbeitung von Brennholz sind die Richtlinien aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Holzverkaufsstelle des Landkreises Heilbronn für den Verkauf von Flächenlosen und Brennholz lang bindend. Sie erhalten diese auch bei der Versteigerung. Weiterhin finden Sie sie im Internet als separate Dateien bei jeder Veranstaltung.
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