Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 13.02.2026
Der Hund - der beste Freund des Menschen
Regelungen und Hinweise für ein gutes Miteinander
Hunde sind treue Begleiter, Familienmitglieder und für viele Menschen unverzichtbare Freunde im Alltag. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier in unserer Stadt weiterhin harmonisch und rücksichtsvoll gelingt, bitten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Regelungen zu beachten.
Verantwortung und Rücksichtnahme
Grundsätzlich sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand durch sie gefährdet wird. Zudem ist darauf zu achten, dass anhaltende tierische Laute nicht zu unzumutbaren Störungen führen. Auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde – mit Ausnahme von Blindenhunden – nicht mitgenommen werden.
Leinenpflicht im Stadtgebiet
Innerhalb bebauter Ortsteile gilt für Hunde eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen. Diese Regelung dient der Sicherheit aller Passantinnen und Passanten, dem Schutz des Straßenverkehrs und nicht zuletzt auch dem Schutz Ihres Hundes vor möglichen Gefahren.
Hunde im Wald
In Baden-Württemberg besteht im Wald kein genereller Leinenzwang. Voraussetzung ist jedoch, dass der Hund jederzeit auf Zuruf reagiert und nicht jagt. Da sich auch im Wald häufig Kinder aufhalten, bitten wir darum, Hunde in solchen Situationen kurzzeitig anzuleinen. Auch ein freundlicher und neugieriger Hund kann unbeabsichtigt Angst auslösen.
Begleitpflicht außerhalb des Stadtgebiets
Außerhalb des Stadtgebiets dürfen Hunde frei laufen – jedoch nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson, die jederzeit auf das Tier einwirken kann. Dies dient dem Schutz von Passanten, Verkehr und Wildtieren. Zudem bitten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter, darauf zu achten, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf öffentlichen Wegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Gärten verrichten. Im gesamten Stadtgebiet sowie im Außenbereich stehen hierfür 56 Hundekotstationen zur Verfügung.

Gesperrte Wege beachten
Leider wird immer wieder festgestellt, dass zum Ausführen von Hunden gesperrte Feldwege mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Wege, die durch Zeichen 260 StVO (Verbot für Krafträder und mehrspurige Kraftfahrzeuge) mit Zusatzschild ausschließlich für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind, dürfen nicht befahren werden. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten hier um Beachtung und Verständnis.
Regelungen im privaten Bereich
In den eigenen vier Wänden und im eigenen Garten genießen Haustiere die größte Freiheit. Dennoch gilt auch hier: Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder unzumutbar gestört wird.
Zwingerhaltung
Für die Zwingerhaltung gelten gesetzliche Mindestanforderungen zum Schutz und Wohlergehen des Hundes. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Für weitere Informationen steht das Ordnungsamt im Bürgerbüro gerne zur Verfügung (Tel. 20770).

Und bitte denken Sie daran, die Hundekotstationen zu nutzen:Im Stadtgebiet und in den angrenzenden Außenbereichen gibt es insgesamt über 50 Hundestationen, an denen Sie frische Beutel ziehen oder einen benutzten Beutel entsorgen können. Natürlich tut es auch jedes andere Behältnis das Sie vor Ort oder auch zu Hause entsorgen können.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und verantwortungsbewusster Hundehaltung leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag für ein angenehmes Miteinander in unserer Stadt. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
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