Aktuelle Nachrichten | Gibler, Sabine, giblers@lauffen-a-n.de | 16.02.2026
Die Deutsche Rentenversicherung informiert:
Auswirkungen gestiegener Krankenkassenbeiträge auf die Rente
Zum Januar haben viele Krankenkassen erneut ihren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März fällt die überwiesene Rente der davon betroffenen Rentnerinnen und Rentner entsprechend geringer aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.
Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Die Mitglieder haben durch ein Sonderkündigungsrecht die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln, wenn die bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder erhöht. Der GKV-Spitzenverband aktualisiert regelmäßig eine Übersicht mit allen Krankenkassen und ihren Zusatzbeiträgen. Die Übersicht kann über www.gkv-spitzenverband.de abgerufen werden.
Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatzbeitrags
Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner hinsichtlich des Zusatzbeitrags die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um 0,4 Prozent (durchschnittliche Erhöhung des Zusatzbeitrages 2026) erhöht, erhalten Betroffene 0,2 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.000 Euro ergibt das eine um zwei Euro niedrigere Auszahlung.
Keine Auswirkungen für Januar und Februar
Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2026 wurden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.
Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank
Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge werden Betroffene in der Regel über den Kontoauszug ihrer Bank informiert.
Rentenbeziehende mit Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer freiwilligen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV BW stets mit einem Bescheid.
Informationen:
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Broschüre Rentner und ihre Krankenversicherung“. Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen werden.
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