Virtueller Lauffener Bote

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Aktuelle Nachrichten | Gibler, Sabine, giblers@lauffen-a-n.de | 24.02.2026

Hundesteuer wird zum 02.03.2026 fällig

Das städtische Steueramt teilt mit, dass zum 02.03.2026 die Hundesteuer 2026 fällig wird.

Bei denjenigen Steuerpflichtigen, welche am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wurde der fällige Betrag zum Fälligkeitstermin abgebucht.

Die übrigen Zahlungspflichtigen werden um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen und bei einer Mahnung Mahngebühren fällig werden.

Damit der Zahlungseingang korrekt verbucht werden kann, bitten wir unbedingt um Angabe des Buchungszeichens bzw. der Mandatsreferenz zum betreffenden Betrag.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Bankkonto eingezogen.

Ein solches Abbuchungsverfahren kann jederzeit widerrufen werden.

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist für die Hundesteuer ab sofort auch online möglich und steht auf unserer Homepage unter nachstehenden Link zur Verfügung: www.lauffen.de/sepa.

Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse Lauffen a.N. vorgenommen werden:

Kreissparkasse Heilbronn (BLZ 620 500 00) 6860079

IBAN: DE10 6205 0000 0006 8600 79 BIC: HEISDE66XXX

Volksbank im Unterland (BLZ 620 632 63) 70007004

IBAN: DE58 6206 3263 0070 0070 04 BIC: GENODES1VLS