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Landratsamt Heilbronn | Altvater, Sabrina | 20.04.2026 – 04.05.2026
Das Landratsamt informiert:
Neues Sammel- und Gebührensystem: Abfallgebührenbescheide 2026 werden verschickt
In den kommenden Tagen erhalten Grundstückseigentümer beziehungsweise Hausverwaltungen und Betriebsinhaber im Landkreis Heilbronn die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026. Dabei handelt es sich um die Grundbescheide, die einmalig verschickt werden.
Im Zuge der Einführung des neuen Ident-Systems für Bio- und Restabfallbehälter werden im Abfallgebührengrundbescheid 2026 je Restabfallbehälter unabhängig von der tatsächlichen Bereitstellung zwölf Mindestleerungen berechnet.
Im Gebührenbescheid 2027 werden die im Jahr zuvor über die Mindestleerungen hinaus zusätzlich in Anspruch genommenen Leerungen nachträglich abgerechnet und gemeinsam mit der Vorauszahlung für das Folgejahr festgesetzt. Grundlage für die Vorauszahlung der Leerungsgebühr beim Restabfall ist jeweils die Anzahl der Leerungen des Vorjahres. Die Gebühr für nicht in Anspruch genommene Mindestleerungen wird nicht rückerstattet.
Für Bioabfallbehälter wird eine jährliche Gebühr erhoben, die sich nach der Behältergröße richtet. Mit dieser Gebühr sind alle möglichen Leerungen innerhalb eines Jahres abgedeckt. Sowohl für Bio- als auch für Restabfallbehälter müssen Haushalte seit Jahresbeginn keine Müllmarken mehr kaufen.
Im aktuellen Gebührenbescheid finden sich auch die persönlichen Zugangsdaten zum Kundenportal – (zu erreichen über die Abfall-App, unter www.aw-landkreis-heilbronn.de/kundenportal oder nachstehenden QR-Code), über das zahlreiche Anliegen rund um die Abfallentsorgung bequem online erledigt werden können. Ein Infoschreiben zur Nutzung des Kundenportals und zum Sammel- und Gebührensystem ab dem laufenden Jahr liegen den Abfallgebührengrundbescheiden bei.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema finden sich auf der Internetseite der Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn unter www.aw-landkreis-heilbronn.de. Schriftliche Anfragen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Bei der telefonischen Kontaktaufnahme kann es in den ersten Tagen nach Zustellung der landkreisweit mehr als 120.000 Bescheide zu Wartezeiten kommen.

Demenz – mehr darüber erfahren
Es kommt auf jeden an
Durch Orientierungsschwierigkeiten oder die Angst, nicht „das Richtige“ zu tun, verlieren Menschen mit Demenz das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten; viele ziehen sich zurück. Auch zahlreiche Angehörige meiden den Kontakt nach außen, weil sie spüren, dass ihnen Freunde und Nachbarn ausweichen – oft aus Unsicherheit. Dabei wäre es gerade jetzt wichtig, weiterhin unterwegs zu sein, andere zu treffen, am kulturellen Leben teilzunehmen und das zu tun, was Freude macht. Und zu spüren, nicht alleine zu sein.
Um so lange wie möglich selbstständig bleiben zu können, benötigen Menschen mit Demenz Unterstützung und Aufmerksamkeit, zum Beispiel durch andere, die ihre Unsicherheit bemerken und ihnen weiterhelfen. Oder durch Nachbarn, die zum Kaffeetrinken einladen oder eine gemeinsame Einkaufstour anbieten. Wenn die zeitliche Orientierung zunehmend schwerer fällt, hilft eine regelmäßige Erinnerung an den nächsten Termin der Sportgruppe oder gleich eine Mitfahrgelegenheit. Das entlastet auch die Angehörigen.
Alle können so dazu beitragen, ein Umfeld zu gestalten, das die Selbstständigkeit von Menschen mit Demenz fördert und ihnen und ihren Angehörigen ermöglicht, Teil der Gemeinschaft zu bleiben.
Weitere Informationen im Internet unter
www.kompassdemenz.de
www.alzheimer-bw.de
Beratung vor Ort:
Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn
Telefon: 07131 994-866
E-Mail: pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de
Weitere Informationen unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de



