Aktuelle Nachrichten | Altvater, Sabrina | 21.04.2026
E-Scooter – Auch für diese Fahrzeuge gelten Regeln
Die Elektrokleinfahrzeuge -E-Scooter- trifft man immer mehr im öffentlichen Raum an. Sie sind klein, man kann ohne eigene Muskelkraft fahren und man kommt damit fast überall hin. Leider ist es aber so, das das Nutzungsverhalten der Fahrenden immer häufiger dazu führt, dass andere Personen gefährdet oder gar geschädigt werden. Oftmals gefährden sich die Fahrenden, ihrer eigenen Fahrweise geschuldet, selbst. In Heilbronn z.B., ist die Unfallzahl mit E-Scootern um 26% auf 164 Fälle gestiegen. In 129 Fällen wurden Personen verletzt, davon zehn schwer und 113 leichtverletzt. Eine Person musste dies sogar mit dem Leben bezahlen.
Als Nutzer von E-Scootern, hier für Sie ein paar wichtige Regelhinweise:
- E-Scooter benötigen zur Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr eine allgemeine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette. Die Benutzung eines E-Scooter, ohne die erforderliche Versicherung, stellt eine Straftat dar
- Die E-Scooter müssen mit Front- und Heckbeleuchtung ausgestattet sein, welche auch der Tageszeit angepasst, zu nutzen ist
- Es darf immer nur eine Person auf dem E-Scooter fahren
- Das Fahren mit einem E-Scooter auf dem Gehweg ist verboten. Es sind Radwege oder die Fahrbahn mit dem E-Scooter zu nutzen
- Das Mindestalter für die Nutzung des E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Wer als Elternteil zulässt, dass sein Kind unter 14 Jahre einen E-Scooter fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Kommt es zum Unfall, sind es sogar mindestens 135 Euro Bußgeld.
- Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt mit dem E-Scooter ist nicht erlaubt
- Bei der Benutzung von E-Scootern nach dem Genuss von Alkohol, gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Bei 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ab 1,1 Promille, liegt schon eine Straftat vor
Bitte tragen Sie als Verkehrsteilnehmende bei der Nutzung von E-Scootern dazu bei, dass die Verkehrssicherheit und auch die Unversehrtheit von anderen Verkehrsteilnehmenden und von Ihnen selbst, gewahrt bleibt. Rücksichtnahme im Verkehr ist nämlich nicht schwierig.
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