Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 28.05.2026
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20. Mai
Bürgerfragestunde
In der Bürgerfragestunde melden sich Lisa Schiefer und Lars Löffler vom Gesamtelternbeirat (GEB) zum Thema Betreuungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen zu Wort. Von Seiten des GEB soll die zu beschließendeGebührenerhöhung verschoben werden, da hier noch erheblicher Klärungsbedarf gesehen wird. Bürgermeisterin Pfründer bedankt sich für die Ausarbeitung des GEB und bestätigt, dass die Schere durch die prozentuale Erhöhung weiter auseinander gehe. Man wird sich außerdem die Zeit nehmen müssen, das Problem der bei weitem nicht ausreichenden und unter dem Landesdurchschnitt liegenden Kostendeckung (8 bzw. 12 Prozent) zu eruieren. Eine Strukturüberprüfung braucht Zeit und muss mit mehreren Stellen abgestimmt werden, dies ist nicht bis Juni möglich. Hier soll auch der GEB wieder mit eingebunden werden. Die inflationsbedingte Anpassung aufgrund z.B. höherer Personal- und Gebäudekosten brauche es dennoch, diese stehe einer strukturellen Anpassung, sofern diese kommen wird, nicht entgegen.
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Bürgermeisterin Pfründer informiert darüber, dass man im Verwaltungs- und Finanzausschuss über eine Stundung eines Abwasserbeitrages entschieden hat.

Kindertagesbetreuung in Lauffen a.N.: Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 36, welche durch Herrn Schuh und Frau Denk (Fachberatung städtische Kindertageseinrichtungen Lauffen a.N.) erläutert wird. Die Geburtenzahlen gehen zurück, so dass erste Gruppen vor allem in der Krippe umgewandelt werden können. Nach Sachvortag und Wortmeldungen zur Belegung und zur Zuteilung der Plätze und zum Zeitmodell wird die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung einstimmig zur Kenntnis genommen.
Anpassung der Betreuungsangebote und Neufassung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Lauffen a.N.
Die entsprechende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen wird einstimmig beschlossen.
Anpassung der Betreuungsgebühren für die Kindergartenjahre bzw. Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 38 NEU, welche durch Herrn Schuh ausgeführt wird. Bürgermeisterin Pfründer schlägt vor, dass man beide Jahre durchbeschliesst und den Sachverhalt aufarbeitet, um dann ggf. die Struktur modifizieren zu können. Es geht zum einen um die inflationsbedingte Anpassung aller Gebührenelemente prozentual und auf der anderen Seite um eine strukturelle Überprüfung.
Nach Sachvortag und Wortmeldungen wird über den Beschlussvorschlag 2026 Nr. 38 NEU in zwei Blöcken abgestimmt.
1. Die Kalkulation der Betreuungsgebühren und die Deckungsbeiträge (Anlage 1 - 11) werden anerkannt.
2. Den Betreuungsgebühren für das Kindergarten bzw. Schuljahr 2026/2027 und 2027/2028 wird entsprechend der Anlagen (U3 Anlage 3.1.1 – 3.1.2, Ü3 Anlage 3.2.1 –3.2.2 und Grundschulbetreuung Anlage 8 und 9) mehrheitlich zugestimmt.
Neufassung/Änderung der Satzung über die Erhebung von Betreuungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 39, welche durch Herrn Schuh ausgeführt wird.
Die Betreuungsgebühren der Stadt Lauffen a.N. sollen künftig auf Basis der Empfehlung der kommunalen Landesverbände fortgeschrieben bzw. angepasst werden. Die entsprechende Neufassung/Änderung der Satzung über die Erhebung von Betreuungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder erfolgt einstimmig.
Rechtsverordnung über die Festsetzung der Außenbewirtschaftung während des Zeitraums Juni bis Oktober 2026 sowie anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2026
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 51 NEU, welche durch Herrn Kenngott erläutert wird. Nach Sachvortrag und Wortmeldungen wird über den Beschlussvorschlag 2026 Nr. 51 NEU abgestimmt. Die Rechtsverordnung über die Festsetzung der Außenbewirtschaftung während des Zeitraums Juni bis Oktober in der Sommerzeit sowie anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 wird einstimmig bei einer Befangenheit beschlossen.

Kindertagesbetreuung an Grundschulen; Neubau Kernzeit/Hort Hölderlin-Grundschule, Vergabe der Bauleistungen
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 45, welche durch Herrn Spieth ausgeführt wird. Die Vergabe für den dringend benötigten Hortneubau bei der Hölderlin-Grundschule erfolgt einstimmig per Ermächtigung oder in der nächsten Sitzungsrunde, sobald alle formellen Voraussetzungen vorliegen.
Benutzungsordnung Klosterhof und Hölderlinhaus; Neufassung mit Regelungen Außengelände Klosterhof
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 31 Neu, welche durch Frau Keßler ausgeführt wird. Der Außenbereich des Klosterhofs wird neu für Trauungen und für Märkte genutzt. Aufgrund des Baumbestands wird die Fläche vor Nutzung übergeben. Der Einführung einer Benutzungsordnung (Einführung von Sperrflächen,Übergaberegelungen) für das Außengelände des Klosterhofs (Museumsquartier) entsprechend der Anlage 5 zur "Benutzungs- und Entgeltordnung Klosterhof und Hölderlinhaus" hat der Gemeinderat einstimmig zugestimmt. Dazu werden Gebühren entsprechend der vorgelegten Entgeltordnung Anlage 2 zur "Benutzungs- und Entgeltordnung Klosterhof und Hölderlinhaus" erhoben.

Bebauungsplan „Weststadt II – Erweiterung Kaywaldschule“; Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB), Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs, Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 46, welche durch Herrn Spieth ausgeführt wird. Die Kaywaldschule benötigt dringend mehr Fläche, so dass die für den Friedhof vorgesehene Erweiterungsfläche in Erbpacht an den Landkreis vergeben wird. Nach Sachvortag und Wortmeldungen wird über den Beschlussvorschlag 2026 Nr. 46 abgestimmt. Einstimmig wird die Billigung der Vorplanung, der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bebauungsplanän-derung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger der öffentlichen Belange beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Bebauungsplan „Muglerpark – 1. Änderung“; Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und Satzungsbeschluss
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 47, welche durch Herrn Spieth erläutert wird. Nach Sachvortrag und Wortmeldungen wird über den Beschlussvorschlag einstimmig bei einer Befangenheit abgestimmt: Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gemäß der Darstellung in der Synopse (Anlage). Der Bebauungsplan "Muglerpark" - 1. Änderung" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Es gilt der Textteil mit Begründung vom 27.04.2026. Der Satzungsbeschluss soll öffentlich bekannt gemacht werden.
Rathausbrücke; Vergabe der Arbeiten für den Neubau
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 50, welche durch Herrn Spieth erläutert wird. Hinsichtlich der Kosten von rund 6 Mio. Euro teilt die Bürgermeisterin mit, dass diese nach Aussage der Projektleitung, im Vergleich mit gleichgelagerten Projekten, in der aktuellen Zeit positiv sein würde. Sie selbst hat dies anders bewertet, zumal die Baustelle im Kanal mit zahlreichen Kostenrisiken verbunden ist. Nach Sachvortag und Wortmeldungen wird über den Beschlussvorschlag zur Vorlage 2026 Nr. 50 abgestimmt. Die Bauleistungen des Neubaus der Rathausbrücke werden an die Firma Rommel Infrastrukturbau GmbH & Co KG, Stuttgart vergeben werden.

Straßenunterhalt; Vergabe der Arbeiten 2026
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 41, welche von Herrn Spieth erläutert wird. Bürgermeisterin Pfründer verweist darauf, dass die veranschlagten 150.000 Euro eigentlich nicht ausreichen und die Stadt hier das Zehnfache in die Hand nehmen müsste, was finanziell nicht möglich ist. Der vorgeschlagenen Vergabe an die Firma Amos GmbH & Co. KG, Brackenheim wird einstimmig zugestimmt.
Bebauung Brühl; Vergabe Archäologie BA03/04
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 52, welche durch Herrn Spieth erläutert wird. Bürgermeisterin Pfründer und Stadtbaumeister Spieth weisen darauf hin, dass auf dem Grundstück eine längerfristige Bebauung im Gesundheitsbereich angedacht ist, welche aber vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage und der Kostensteigerungen in der Baubranche nicht gesichert ist. Die Stadt wird hier deshalb hinsichtlich der erforderlichen Archäologiemaßnahmen in Vorleistung gehen und darauf drängen, dass diese mit Augenmaß umgesetzt wird. Der Vergabe an die Grabungsfirma archeoBW, Gerlingen wird einstimmig zugestimmt.

Eigenbetrieb Stadtentwässerung Kanalunterhalt;
Vergabe der Kanalreinigung im Stadtgebiet
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 42, welche von Herrn Spieth erläutert wird. Die Arbeiten werden einstimmig an die Fa. Lebküchner F + L GmbH vergeben.
Eigenbetrieb Stadtentwässerung; Freiflächen-PV-Anlage zur Eigenstromversorgung; Vergabe der Arbeiten
Bürgermeisterin Pfründer verweist auf die Vorlage 2026 Nr. 43, welche von Herrn Spieth erläutert wird. Für den Eigenstrombedarf der Kläranlage wird eine PV-Anlage realisiert. Die Vergabe erfolgte einstimmig an die Fa. Widmann Energietechnik GmbH, Neuenstadt a.K. vorbehaltlich der Einspeisezusage des Netzbetreibers.
Anfragen
StR Reichle regt an, hinsichtlich der anstehenden Großbaumaßnahme L 1103 (Ortsdurchfahrt Lauffen a.N), die Ampel an der B 27 außer Betrieb zu nehmen. Herr Spieth und Herr Kenngott weisen darauf hin, dass es sich um eine Ampelanlage des Landes handelt und nach dem vorliegenden Kenntnisstand die Ampel während der Maßnahme abgedeckt werden soll.
StR Dr. Mühlschlegel regt an, dass bei digitalen Bauanträgen unmittelbar abgeprüft werden soll, ob die Unterlagen vollständig sind. Er hat Kenntnis davon, dass in anderen Verwaltungen teilweise digitale Bauanträge eingehen und kurz vor Ablauf der Frist eine Mitteilung an den Bauherren wegen nicht vollständiger Unterlagen geht. So wird die Frist verlängert.
Weiter hinterfragt StR Dr. Mühlschlegel, ob es hinsichtlich der bei Baumaßnahmen erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich sein kann, hier auch die Wiederherstellung von Weinbergmauern in den Steillagen als Ausgleichsmaßnahme zu werten, anstatt hier z. B. Blühwiesen zu schaffen?
StR Mittenmayer gibt hierzu ein Beispiel von zwei Weinbergmauern im Gewann Naher Berg, welche wieder hergestellt werden konnten und auch eine weitere Bewirtschaftung geplant ist.
StR Rieß und StR Seybold weisen auf Schilder "neuer Fahrbahnbelag" und das Schild des Landkreises Ludwigsburg hin, welche für den landwirtschaftlichen Verkehr eine Sichtbehinderung beim Einfahren in den fließenden Verkehr der B 27 darstellen. Herr Kenngott führt hierzu aus, dass die Sachverhalte bereits schon nach der letzten Eingabe im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit sowohl an das Landratsamt Heilbronn wie auch an das Landratsamt Ludwigsburg weitergeleitet worden sind. Es wird noch einmal an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
StR'in Schmalzried regt an, vor dem Hintergrund der anstehenden Straßen-deckenerneuerung auf der L 1103 auf der dortigen Fahrbahn auch eine Bodenmarkierung Tempo 30 anzubringen. Herr Kenngott erläutert auch hier, dass es sich um eine Landstraße handelt, für welche die Zuständigkeit bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Heilbronn liegt.
StR Hirschmüller greift noch einmal eine mögliche Abschaltung der Ampelanlage B 27 während der Baumaßnahme L 1103 auf und sieht hier hinsichtlich des einfahrenden Verkehrs von der Straße am Turnerheim auf die B 27 eine Gefährdung. StR Reichle entgegnet, dass hier in der Regel mit Rückstau zu rechnen ist und es auch ein "Reißverschlussverfahren" gibt. Von Seiten des Gremiums werden hinsichtlich der anstehenden und über einen Monat andauernden Baumaßnahmen auf der L 1103 verschiedene Verkehrsprobleme gesehen, welche sich durch einen "Umleitungs-/Schleichverkehr" ergeben werden. Herr Kenngott informiert darüber, dass nach Vorschlägen aus dem Bauausschuss in der Neckarstraße auf beiden Straßenseiten ein alternierendes Halteverbot angeordnet wurde. Die Verkehrszeichen sind bereits aufgestellt. Was den übrigen Umleitungsverkehr betrifft, wird es so sein, dass sich die Verkehrsteilnehmenden wahrscheinlich auch mit entsprechenden Verbotsbeschilderungen ihren Weg suchen werden.
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