Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 26.05.2026
Bebauungsplan „Weststadt II – Erweiterung Kaywaldschule“ hier: Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB), Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs, Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Der Gemeinderat der Stadt Lauffen am Neckar hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 20.05.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Weststadt II – Erweiterung Kaywaldschule“ beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Lauffen am Neckar den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Änderung ist im Lageplan des Stadtbauamts Lauffen am Neckar vom 10.04.2026 umgrenzt und umfasst einen Teilbereich des Flurstückes Nr. 11799 – siehe Übersichtsplan.

Planungsziel
Die Stadt Lauffen am Neckar beabsichtigt, den bestehenden Bebauungsplan „Weststadt II – Teilabschnitt Friedhof“ zu ändern. Ziel dieser Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kaywaldschule auf einer Teilfläche des bestehenden Plangebiets zu schaffen. Gleichzeitig werden durch Festsetzung, insbesondere zu Baugrenzen, Gebäudehöhe und Lärmschutz, die städtebauliche Verträglichkeit sowie der Schutz angrenzende Wohnbebauung gesichert.

Maßgebende Unterlagen
Maßgebend für den Bebauungsplan sind:
· Abgrenzungsplan vom 10.04.2026
· Vorentwurf Planzeichnung mit Darstellung der Änderungsbereiche sowie
textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 09.04.2026
· Vorentwurf Begründung vom 22.04.2026
Veröffentlichung des Entwurfs
Die oben genannten maßgebenden Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 26.05.2026 - 31.06.2026 im Internet veröffentlicht und können unter https://www.lauffen.de/website/de/wohnen_und_arbeiten/bauen_und_sanieren/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplanverfahren abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Lauffen am Neckar, Stadtbauamt, Rathausstraße 10, Raum 30 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Stadtbauamtes erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07133-106-36). Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an info@lauffen-a-n.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Lauffen am Neckar personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Lauffen am Neckar unter https://www.lauffen.de/website/de/impressum/datenschutz.
Lauffen am Neckar, 26.05.2026
Stadt Lauffen am Neckar
Bürgermeisteramt
gez. Bürgermeisterin
Sarina Pfründer
Weitere Artikel:
- Amtliche Bekanntmachung: Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinderder Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
- Amtliche Bekanntmachung: Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
- Amtliche Bekanntmachung: Hallenordnung
- Amtliche Bekanntmachung: Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
- Landespreis für Heimatforschung ausgeschrieben
- Sperrung Mühlberg ab 1.07. wegen Leitungsarbeiten für 4 – 5 Wochen
- Die Deutsche Rentenversicherung informiert:
- B 27: Sanierungsarbeiten an der Neckarbrücke in Lauffen am Neckar
- Die Deutsche Rentenversicherung informiert:
- Kostenfreie Energie- STARTberatung am 31. Juli in Lauffen a.N.
- Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses südwestlicher Landkreis Heilbronn
- Sperrung Mühlberg ab 1.07. wegen Leitungsarbeiten für 4 – 5 Wochen
- Rauchverbot an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
- Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Muglerpark – 1. Änderung“
- Anpassung der Öffnungszeiten und Buchungsmodelle ab dem Kindergartenjahr 2026/2027
- Amtliche Bekanntmachung der Benutzungsordnung Klosterhof und Hölderlinhaus Lauffen a.N.
- Amtliche Bekanntmachung der Satzung über die Benutzungsgebühren für städt. Tageseinrichtungen für Kinder
- Amtliche Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
- Wichtiger Hinweis zum Waffen- und Messerverbot auf öffentlichen Veranstaltungen
- Trinkwasserhärte im Lauffener Stadtgebiet
- Sommeröffnungszeiten auf Häckselplatz und Recyclinghof
- Der Hund - der beste Freund des Menschen
- Parkfriedhof Lauffen a.N. – Information zu den Gestaltungsvorschriften
- Der Hund - der beste Freund des Menschen
- Laufen Ihre Ausweisdokumente bald ab?



