Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 02.06.2026
Rauchverbot an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
Seit dem 1. Juni 2026 gilt an allen Haltestellen des öffentlichen Personennah-verkehrs (ÖPNV) ein umfassendes Rauchverbot.
Grundlage hierfür ist das novellierte Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg, das den Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum weiter stärkt. Das Verbot umfasst nicht nur klassische Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren oder Pfeifen, sondern auch E-Zigaretten, E-Shishas, Vapes sowie Tabakerhitzer – unabhängig davon, ob die verwendeten Produkte Nikotin enthalten oder nicht. Da auch beim Verdampfen gesundheitlich relevante Stoffe freigesetzt werden können, werden diese Produkte gleichermaßen von den neuen Regelungen erfasst. Das Rauchverbot gilt zudem nicht nur innerhalb von Wartehäuschen, sondern im gesamten Haltestellenbereich. Dazu zählen in der Regel die Warteflächen und angrenzenden Bereiche, in denen sich Fahrgäste gewöhnlich aufhalten.

Mit der Gesetzesänderung verfolgt das Land das Ziel, die Aufenthaltsqualität an Haltestellen zu verbessern und die Belastung durch Passivrauchen zu reduzieren. Besonders Kinder, Jugendliche, Schwangere, ältere Menschen sowie andere schutzbedürftige Personengruppen sollen dadurch wirksam geschützt werden. Gleichzeitig trägt die Neuregelung zu einem saubereren Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden bei, da weniger Zigarettenkippen und andere Rauchrückstände im öffentlichen Raum zurückbleiben.
Wir bitten alle Fahrgäste sowie die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und Einhaltung der neuen Vorschriften. Mit Ihrer Rücksichtnahme leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern sowie zu mehr Sauberkeit und Aufenthaltsqualität an unseren Haltestellen und im gesamten Stadtgebiet.
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg.
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