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Aktuelle Nachrichten | Gibler, Sabine, giblers@lauffen-a-n.de | 20.07.2026

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 8. Juli

Bürgerfragestunde:

Fragen der Elternvertretungen zu den Betreuungsgebühren

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde stellten Vertreterinnen und Vertreter des Gesamtelternbeirats sowie der Elternbeiräte verschiedener Kindertageseinrichtungen Fragen zur Entwicklung der Betreuungsgebühren und zur Gebührenstruktur.

Herr Lars Löffler erkundigte sich für den Gesamtelternbeirat unter anderem nach den Grundlagen und der Aktualität der Einkommensstufen, einer möglichen Überarbeitung des Gebührenmodells, den Auswirkungen der Umstellung auf das positive Einkommen sowie der Einbindung des Gesamtelternbeirats in künftige Überprüfungen. Herr Thomas Warbeck sprach die Gebührenerhöhungen im Verhältnis zu Angebotsanpassungen an. Frau Lisa Schiefer regte an, den vorgesehenen Zuschlag bei der Altersmischung für die Einkommensstufen 6 bis 9 von 90 auf 80 Prozent zu reduzieren.

Bürgermeisterin Sarina Pfründer erläuterte, dass die Verwaltung den Vorschlag von Frau Schiefer im Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 3 aufgreifen werde. Die aktuellen Gebührenanpassungen seien notwendig, um sich schrittweise an die landesüblichen Elternbeiträge anzunähern. Eine Überprüfung der Gebührenstruktur nach sechs Jahren sei grundsätzlich sinnvoll, einen festen Turnus gebe es jedoch nicht. Elternvertretungen und Kita-Leitungen sollen auch künftig in diesen Prozess eingebunden werden.

Herr Schuh ergänzte, dass das Gebührenmodell 2020 auf Grundlage eines Modells der Stadt Ostfildern entwickelt wurde. Die Auswirkungen der Umstellung auf das positive Einkommen seien bislang nicht gesondert ausgewertet worden. Zur aktuellen Verteilung der Familien auf die Einkommensstufen informierte er, dass diese sowohl im Krippen- als auch im Kita-Bereich relativ ausgewogen sei. Die entsprechenden Auswertungen werden dem Gesamtelternbeirat zur Verfügung gestellt.

Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Bürgermeisterin Sarina Pfründer informierte, dass in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 24. Juni 2026 als einziger beschlossener Tagesordnungspunkt die Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen beschlossen wurde.

Betreuungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen

hier: Betreuungsgebühren Altersgemischte Gruppe U3

Der Gemeinderat befasste sich mit der Festsetzung der Betreuungsgebühren für die neue altersgemischte Gruppe (U3) in der Kita Herdegenstraße. Bürgermeisterin Pfründer erläuterte, dass die Anregung des Gesamtelternbeirats aufgegriffen wurde. Die ursprünglich vorgesehene Gebührenregelung wurde nochmals überarbeitet, sodass für die Einkommensstufen 6 bis 9 statt eines Zuschlags von 90 Prozent künftig ein Zuschlag von 80 Prozent gilt. Damit liegen die Gebühren in allen Einkommensstufen unter den bisherigen Krippengebühren.

Hintergrund der neuen Gruppe ist der Rückgang der Kinderzahlen im Krippenbereich der Einrichtung Herdegenstraße. Ab dem neuen Kindergartenjahr wird dort eine altersgemischte Gruppe für Kinder ab zwei Jahren eingerichtet.

Ohne weitere Diskussion wurde wie folgt einstimmig beschlossen - mit der beschriebenen Anpassung auf 80% Zuschlag für die Kinder U3 in der Altersmischung ab Stufe 6 und den entsprechend angepassten Tabellen:

  1. Der Anpassung der Betreuungsgebühren für die Altersgemischte Gruppe (U3 GT 40) wird gemäß Ziffer VIII zugestimmt.
  2. Die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder“ wird entsprechend Anlage 2 beschlossen. Die Gebührentabellen sind Bestandteil der Satzung.

Überprüfung der Höhe der Steuerhebesätze, städtischen Gebühren, sonstigen Abgabesätzen sowie der Mieten und Pachten zur Vorbereitung des Haushaltsplans 2027

Im Rahmen der Haushaltsvorbereitung überprüfte der Gemeinderat die Steuerhebesätze, Gebühren sowie Mieten und Pachten. Bürgermeisterin Pfründer erläuterte, dass nach den umfangreichen Konsolidierungen im vergangenen Jahr für 2027 überwiegend keine weiteren Änderungen vorgesehen sind. Die Vergnügungs-, Hunde-, Verwaltungs-, Freibad- und Bestattungsgebühren bleiben unverändert, die Abwassergebühren werden zum 1. Januar 2027 neu kalkuliert. Über Mieten und Pachten wird der Gemeinderat in einer späteren Sitzung beraten.

Herr Schuh informierte ergänzend, dass die erwarteten Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung derzeit unter dem Haushaltsansatz liegen. Zudem wurde die Frage einer einheitlichen Regelung bei Weinbergpachten angesprochen.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Enthaltung:

Die Planansätze des Haushaltsplans 2027 werden auf folgender Grundlage berechnet:

1. die Grundsteuerhebesätze werden zum 01.01.2027 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A: 730 v.H.

Grundsteuer B: 295 v.H.

Gewerbesteuer: 385 v.H.

Die Hebesatzsatzung ist entsprechend neu zu erlassen.

2. die Vergnügungs- und Hundesteuersätze bleiben, wie dargestellt, unverändert.

3. die städtischen Gebührensätze für Verwaltungsgebühren, Freibadgebühren und

Bestattungsgebühren, wie dargestellt,

4. die Abwassergebühren sind zum 01.01.2027 neu zu kalkulieren.

5. die Höhen der Mieten und Pachten bleiben, entsprechend der Anpassungen zum 01.01.2026, unverändert.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

hier: Neufassung zum 01.01.2027

Bürgermeisterin Sarina Pfründer erläuterte, dass die Stadt zur Finanzierung ihrer Aufgaben auf höhere Gewerbesteuereinnahmen angewiesen sei. Die Hebesätze seien bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen behandelt worden, nun sei noch der formelle Satzungsbeschluss erforderlich gewesen.

Im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer sprach Stadtrat Dr. Mühlschlegel die Entwicklung des Oberen Burgfeldes an und regte eine Beschleunigung des Projekts an. Bürgermeisterin Pfründer berichtete, dass hierzu derzeit Grunderwerbsgespräche laufen.

Es wurde einstimmig beschlossen:

Die Hebesatzsatzung zum 01.01.2027, zur Festsetzung der Hebesätze die erstmals zum Kalenderjahr 2027 gelten, wird entsprechend Anlage 1 erlassen.

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

hier: Neukalkulation Nutzungsgebühren und Neufassung Satzung

Bürgermeisterin Sarina Pfründer erläuterte, dass die Anpassung aufgrund geänderter Vorgaben des Jobcenters erforderlich geworden sei. Dieses erkenne Kaltmieten nur noch bis zu bestimmten Höchstbeträgen an, wodurch bei einzelnen Unterkünften Einnahmeverluste entstehen. Deshalb wurden die Gebühren neu kalkuliert, um die entstehenden Defizite soweit möglich auszugleichen. In der Unterkunft Bahnhofstraße 80 konnten die Gebühren nochmals überarbeitet werden. Dort fallen insbesondere hohe Kosten für Hausmeisterleistungen und die Müllentsorgung an. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen im August über die Änderungen informiert werden. Gleichzeitig soll dabei auch auf die Möglichkeiten hingewiesen werden, durch eine bessere Mülltrennung und einen sorgsameren Umgang mit den Unterkünften selbst zur Senkung der Kosten beizutragen.

Herr Schuh erläuterte, dass künftig von der bisherigen Gebührenberechnung abgewichen wird. Während bislang ein einheitliches personenbezogenes Modell angewandt wurde, werden künftig die Kaltmiete, die kalten Nebenkosten sowie eine Heizkostenpauschale personenbezogen berechnet und dabei weiterhin zwischen städtischen und angemieteten Gebäuden unterschieden. Da derzeit noch nicht abschließend feststeht, welche Kosten das Jobcenter künftig übernimmt, rechnet die Verwaltung damit, die Satzung im kommenden Jahr erneut überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu müssen.

In der anschließenden Beratung wurde unter anderem die Entwicklung der Müllkosten thematisiert. Bürgermeisterin Pfründer berichtete, dass der Bauhof inzwischen erheblich durch die Beseitigung von wildem Müll und die Betreuung der Containerstandorte gebunden sei und hierzu bereits Gespräche mit dem Landratsamt geführt werden.

Außerdem wurden die in der Kalkulation enthaltenen Verwaltungskosten erläutert. Herr Schuh erklärte, dass diese sich aus Leistungen verschiedener Bereiche der Stadtverwaltung – unter anderem Bauhof, Ordnungsamt, Stadtbauamt, Integration, Stadtkasse sowie Hausmeisterdienste – zusammensetzen. Frau Keßler ergänzte, dass der Betreuungsaufwand für die Unterkünfte deutlich über den einer gewöhnlichen Hausverwaltung hinausgehe und nach Auszügen häufig umfangreiche Instandsetzungsarbeiten erforderlich seien.

Es wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

1. Die Kostenkalkulation – Anlage 1 – wird anerkannt. Zusätzlich zur personenbezogenen Gebühr wird eine Heizkostenpauschale abgerechnet.

2. Die als Anlage 3 beigefügte Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften wird beschlossen.

Hallen- und Benutzungsordnungen Sporthallen

hier: Neufassung

Bürgermeisterin Sarina Pfründer erläuterte, dass mit der Neufassung insbesondere die bestehenden Regelungen vereinheitlicht und aktualisiert werden. Ziel sei es, für die Sporthallen einheitliche Vorgaben zu schaffen. Die Gebühren standen bei der Beratung nicht im Mittelpunkt, da die Vereine über die Vereinsförderung die Hallen kostenfrei nutzen dürfen. Herr Schuh ergänzte, dass die bisherigen Regelungen teilweise aus den Jahren 1982 und 2016 stammen und nun zusammengeführt werden. Für die Stadthalle gilt weiterhin eine eigene Hallenordnung.

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

1. Der Hallenordnung (Anlage 1.1), der zugehörigen Hausordnung (Anlage 1.2) und Entgeltordnung (Anlage 1.3) für die Turn- und Sporthallen der Stadt Lauffen a.N. wird zugestimmt.

2. Die Neufassung der Hausordnung wird entsprechend beschlossen. Zur gleichen Zeit treten die Hausordnungen vom 18.11.1982 der Charlottenstraße und 28.06.2016 der Hölderlin-Sporthalle außer Kraft.

Verschiedenes

Bürgermeisterin Pfründer informierte über die laufenden Arbeiten an der Brücke der B27. Aufgrund der notwendigen Korrosionssanierung ist die Ampelregelung voraussichtlich bis Ende Oktober erforderlich. Eine Vollsperrung konnte vermieden werden. Die Verwaltung setzt sich für eine möglichst zügige Durchführung der Arbeiten ein. Eine Anregung von Stadtrat Reichle, die Einfahrt von Lkw in die Mühltorstraße durch eine Höhenbegrenzung zu verhindern, wird bei Bedarf geprüft

Anfragen

Zunächst wurde das neue Raucherschutzgesetz im Umfeld von Schulen thematisiert. Stadträtin Täschner wies auf den aus ihrer Sicht bestehenden Widerspruch hin, dass E-Zigaretten weiterhin über Automaten in unmittelbarer Schulnähe erhältlich seien. Bürgermeisterin Sarina Pfründer sagte zu, die rechtlichen Möglichkeiten nochmals zu prüfen, verwies jedoch darauf, dass bei Automaten auf Privatgrundstücken die Handlungsmöglichkeiten der Stadt begrenzt seien.

Auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Mühlschlegel informierte Herr Schuh über den aktuellen Stand zur Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz. Eine Umstellung sei bislang noch nicht erfolgt, da weiterhin auf eine Entscheidung des Bundes gewartet werde. Die Stadt habe jedoch bereits umfangreiche Vorbereitungen getroffen und alle potenziell umsatzsteuerpflichtigen Bereiche erfasst. Begleitet werde dieser Prozess durch einen Steuerberater.

Stadtrat Seyb regte an, bei künftigen Platzgestaltungen verstärkt auf Entsiegelung und zusätzliche Trinkwassermöglichkeiten zu achten. Bürgermeisterin Pfründer verwies auf die Aktivitäten der Klimapaten sowie auf das Stadtraummonitoring, in dessen Rahmen das Thema bereits berücksichtigt werde.

Außerdem erkundigte sich Stadträtin Schmalzried nach dem angekündigten digitalen Leerstandskataster des Landes. Herr Schuh erläuterte, dass die Stadt bereits ein eigenes Leerstandskataster führe und derzeit geprüft werde, ob das landesweite Angebot einen Mehrwert bringe. Die aktuellen Zahlen zu den verfügbaren Freiflächen sollen dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden. Zudem berichtete er, dass die Stadt bei bekanntwerdenden Grundstücksverkäufen regelmäßig das Gespräch mit den Eigentümern suche und nach Möglichkeit städtebauliche Verträge mit einer Bauverpflichtung abschließe.

Zum Abschluss der Sitzung bedankte sich Bürgermeisterin Pfründer bei den Zuhörerinnen und Zuhörern, der Vertreterin der Heilbronner Stimme sowie besonders bei den anwesenden Mitgliedern des Jugendrats für ihr Interesse an der Gemeinderatsarbeit und schloss die öffentliche Sitzung.