Landratsamt Heilbronn | Gibler, Sabine, giblers@lauffen-a-n.de | 17.08.2026
Das Landratsamt informiert:
Niedriger Pegel bei oberirdischen Gewässern - Wasserentnahme im Landkreis wird weiter eingeschränkt

Aufgrund der seit mehreren Monaten anhaltenden geringen Niederschläge sind die Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Heilbronn weiter stark zurückgegangen. Zum Schutz der Oberflächengewässer hatte das Landratsamt bereits mit Allgemeinverfügung vom 25. Juni die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im gesamten Kreis bis zum 30. September 2026 eingeschränkt. Infolge der inzwischen verschärften Situation wird diese Allgemeinverfügung nun geändert.
Ab Mittwoch, 19. August, ist die Entnahme von Grundwasser aus Quellen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, im gesamten Landkreis Heilbronn bis auf Weiteres untersagt. Das Verbot gilt nicht, wenn für die betreffende Wasserentnahme eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Ebenfalls bis auf weiteres untersagt ist die Entnahme von Grundwasser aus Lauf- und Zierbrunnen sowie aus Wasserzapfstellen, deren Wasser in ein oberirdisches Gewässer mündet.
Die Allgemeinverfügung betrifft insbesondere Quellen, Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen sowie Überläufe (von Quellfassungen), wenn sie in ein oberirdisches Gewässer oder einen Regenwasserkanal münden, sowie Laufbrunnen, die aus oberirdischen Gewässern gespeist werden.
Nicht betroffen sind dagegen echte Brunnen, bei denen Grundwasser aktiv an die Oberfläche gefördert wird, beispielsweise handbetriebene Pumpbrunnen oder Schwengelpumpen. Ebenfalls nicht betroffen sind Quellen, Wasserzapfstellen, Lauf- und Zierbrunnen sowie Überläufe, die in einen Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal ableiten, sowie Grundwasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, beispielsweise zur Trinkwasserversorgung.
Die Allgemeinverfügung und ihre Änderung können auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ (https://www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen.9861.htm) eingesehen werden. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Regelungen der Allgemeinverfügung und deren Änderung hat das Landratsamt unter der Rubrik „Gewässer und Hochwasserschutz“ (https://www.landkreis-heilbronn.de/gewaesser-und-hochwasserschutz.867.htm) bereitgestellt.
Aktuelle Informationen zur Niedrigwasserlage in Baden-Württemberg sind außerdem über das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (https://niz.baden-wuerttemberg.de/) abrufbar.
Angesichts des Klimawandels ist es sinnvoll, Wasser aus niederschlagsreichen Zeiten möglichst zu speichern, beispielsweise in Teichen oder Zisternen, und es in trockenen Perioden zu nutzen. Wo eine Speicherung nicht möglich ist, kann die Versickerung des Niederschlagswassers einen wichtigen Beitrag zur Grundwasserneubildung leisten. Damit können alle dazu beitragen, die natürlichen Wasserressourcen nachhaltig zu schützen. Jede vermiedene Wasserentnahme trägt dazu bei, die derzeit stark belasteten Gewässer zu entlasten.
Das Landratsamt Heilbronn bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Betriebe um Verständnis für die erforderlichen Einschränkungen und darum, die geltenden Regelungen zu beachten und so zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebensgemeinschaften beizutragen.



