Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 31.08.2026
Parkfriedhof Lauffen a.N.: Hinweis auf die Friedhofsordnung
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass manche Besucher des Parkfriedhofs in Lauffen a.N. die Friedhofsordnung, welche an den Eingängen angebracht ist, nicht beachten.

Daher möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass das Befahren der Wege mit Fahrrädern, Rollern, E-Scootern oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln verboten ist. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle.
Zudem ist es nicht gestattet, Tiere – mit Ausnahme von Blindenhunden – auf den Friedhof mitzubringen.
Da der Friedhof ein Ort der Ruhe und des Gedenkens ist, bitten wir Sie, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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